Es ist genauso normal wie pausenlos Fragen zu stellen, ob etwas normal ist, und dann auch noch wie so oft in der falschen Kategorie: Wenn man nichts Besseres zu tun imstande ist, macht man das, ansonsten tut man lieber was Besseres.
Surprise, Surprise, der Strafrechtler. Eventuell noch Verwaltungsrechtler, aber mit dem kann der Strafrechtler dann auch selbständig zusammenarbeiten.
Klar, warum nicht? Wenn sie davon ausgeht, dass eine gewisse Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht? Kann aber auch sein, dass man einfach Strafbefehl macht. Strafe kommt auf Umstände an. Vielleicht 30 Tagessätze.
In Deutschland erfolgt die Ausbildung für alle Volljuristen gleich, egal ob du danach zum Gericht, zur Staatsanwaltschaft oder in die Rechtsanwaltschaft willst. Darum gibt es eine Zeit, während der du mal bei Gericht, mal bei Staatsanwaltschaft und mal bei Rechtsanwaltschaft Station machst. Das kann man dann zum Beispiel Referendar oder Rechtsreferendar oder Stationsreferendar nennen, davon abgesehen sind das aber tatsächlich auch schon Juristen beziehungsweise Diplomjuristen, Dipl.-Jur.
Ja. Nein. Ja. Nein.
Sie haben es nicht besonders klug formuliert, aber ein Anspruch auf die Ware besteht nicht. Bei einem derartigen Preisfehler könnte man sogar argumentieren, dass eine Stornierung (Anfechtung) nicht einmal nötig wäre, da ohnehin klar ist, dass der Preis nicht richtig sein kann. Einige würden sogar so weit gehen, dass es sich bei einem derart niedrigen Preis schon bald um eine Schenkung handelt, die wiederum sowieso nicht wirksam ist, solange nicht notariell beurkundet oder vollzogen.
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Wenn sie dich nicht anzeigen, wird auch nichts kommen. Wenn sie dich anzeigen, wird was kommen. 🤷
Die Einzigen, die übertreiben, sind die, die immer wieder dieselben Fragen hier stellen und damit selbst das Übertreiben übertreiben. Niemand nimmt sich die Sache, vorgeblich, so zu Herzen wie diese selbsternannten Engel, die immer aufs Neue Partei für die Besoffenen da ergreifen wollen. Das sind in der Situation ganz banal bescheuerte Leute gewesen, die ihre Konsequenzen tragen werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Was soll das schon wieder für eine Frage sein? Ja, es ist selbstverständlich legitim, so zu denken? Ja, es gibt andere, die anders denken und WG toll finden? Shyce, es wird echt immer schlimmer hier.
+1 für Nein. Zum Teil wäre das nicht mal wirksam möglich.
Ich meine die Antwortenden hier. Du hast sie ignoriert, anstatt direkt dort zu sagen, was dir noch unklar ist, und hast lieber stumpf die Frage neu eingestellt. Wenn Fragende ein bisschen mehr Interaktion liefern würden, hätten Antwortende auch wieder mehr Spaß und Lust daran, anderen qualifiziert zu helfen. So dagegen kann man doch genauso gut mit der Wand reden.
Fuck, man muss wirklich kein Genie sein, um sich klarzumachen, dass so eine Zeitung auch einfach für beide Fälle schon Urteile fertig schreiben kann. Es ist das hier wieder ein wunderschönes Beispiel dafür, was sich gf.net für Shyce einhandelt, mit dem Weg, den es beschreitet.
Die meisten Verträge muss man überhaupt nicht unterschreiben, von daher ist es in den meisten Fällen eh egal. Könnte genauso gut gültig sein, wenn ihr nur telefoniert habt.
Deine Ausführungen sind unklar. Bis jetzt steht da nichts, was darauf hindeutet, dass bereits ein Versäumnisurteil ergangen sein müsste. Gab es schon einen Termin, bei dem der Beklagte säumig war?
Nach dem, was du schreibst, scheint das nicht der Fall zu sein. Einerseits sagst du, Versäumnisurteil würde ja nach zwei Wochen ergehen, und es wären ja schon sechs vergangen. Andererseits sagst du, dass du vor gerade einmal sechs Wochen überhaupt Klage eingereicht hast.
Kommt doch wie immer darauf an, ist das nicht logisch? Wenn dich die entsprechenden Leute sehen, kann es sein, dass du mit dem Basey runtergeholt wirst. Ansonsten kann es auch einfach sein, dass du das Fahrrad wieder los bist und dir das Geld von deinem Verkäufer zurückholen musst. Es kann außerdem sein, dass man dich des Diebstahls und/oder der Hehlerei bezichtigt.
Das ist die Frist für den Strafantrag.
Es ist sinnvoller, sinnvolle Fragen zu stellen.
Mir ist die Frage spontan ein wenig zu umfangreich, aber kurz kann ich dich schon mal auf Folgendes hinweisen: Der Erwerbstatbestand im Fundrecht ist ein gesetzlicher Eigentumserwerb. Der 935 bezieht sich dagegen auf den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge, und deshalb besteht da auch gerade kein Widerspruch. Dafür gibt es den Bereicherungsanspruch aus 977.
Das hat man nun in einer Welt, in der man die Entwicklung von gf.net konsequent in der Realität nachzeichnet. Alle Ansprechstellen sind nur noch für einen jeden selbst da, um seinen Frust loszuwerden, und dass sie einem bitte brav alles beantworten.
Es ist grundsätzlich sinnvoll, Recht durchzusetzen und sich dafür der Gerichtswege zu bedienen. Glücklicherweise leben wir unter der Herrschaft des Rechts.