Nein, kann er nicht. Aber sicher warst du doch in ärztlicher Behandlung und dein Arzt kann es dir bestätigen, dass du schwanger warst.
In einigen Bundesländer gibt es das im Laufe des Tages in bar. Andere sind auf die Überweisung umgestiegen. In NRW bisher nie länger als 4 Banktage nach dem Wahltag erlebt.
Bei unregelmäßigen Gehaltsabrechnungen wird ein Mittel der letzten 3 Monate vor Beginn der AU zugrunde gelegt.
Nicht nur in letzter Zeit, sondern schon immer. Verpackungsmüll vermieden, wo es geht seit eh und je. Lose Ware kaufen, regional auf dem Markt etc.
Nein, da es sich um ein nicht europaweites Problem handelt. Man wird Notwahllokale einrichten und ganz persönlich glaube ich, vielen ist jetzt der Kopf nach ganz anderen Dingen, von denen, die dort betroffen sind, als ein europäisches Parlament zu wählen.
Der Prozeß läßt sich nicht mehr aufhalten.
Wende dich an deinen Anwalt, er soll die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen, dann muss er ausziehen.
Wenn es "Überstunden" aus angesammelter Gleitzeit ist, dann baut man sie ab, wie auf, indem man an anderen Tagen dann weniger arbeitet. Einen Anspruch darauf, sie in Tagen abgegolten zu bekommen (wie Urlaubstage) gibt es nicht.
Und aus dienstlichen Gründen kann ein Arbeitgeber den Urlaub verwehren, wenn z.B. die Personaldecke eng ist oder andere, die im Betrieb verbleiben, dann Urlaub haben.
Wende dich an deine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht oder klage beim zuständigen Arbeitsgericht.
Bei ambulanter (häuslicher) Pflege haben Pflegebedürftige die Wahl, ob sie Pflegesachleistungen oder ein Pflegegeld beziehen wollen. Je nach Pflegegrad sind die Mittel unterschiedlich hoch. Alle, die als Pflegesachleistung einen professionellen Pflegedienst beauftragen, erhalten die Kosten dieser häuslichen Pflegehilfe bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe erstattet. Übersteigen die Pflegekosten das ausgezahlte Geld für den jeweiligen Pflegegrad, müssen die Pflegebedürftigen die restlichen Kosten tragen. Alternativ können Versicherte ihre Pflege auch selbst organisieren und dafür ein Pflegegeld zur freien Verwendung beantragen. Auch eine Kombination aus beiden Leistungen ist möglich. Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.pflegeberatung.de
Wer ein Inkasso am Hals hat, hat vorher an irgendeiner Stelle Schulden gemacht. Die gilt es nun zu tilgen.
Geh zu einer Schuldnerberatung und melde Privatinsolvenz an, dann erst hast du deine Ruhe, wenn es klappt.
Und irgendwann wirst du auch h kein neues Konto mehr eröffnen können.
Die Frau, es ist ihr Körper, der die Belastung einer Schwangerschaft auszuhalten hat und die Schmerzen bei einer Geburt. SIE trägt das volle körperliche Risiko.
Du kannst beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft bekommen, wenn du den Vor- und Nachnamen hast, ggf. auch nur den Geburtsnamen. Oder such die Mutter, wenn du da die Daten hast. Schreib sie dann an und bitte darum, dass sich dein Halbgeschwister mit dir wegen des Erbes in Verbindung setzt.
Beide sind von verschiedenen Frauen? Und du von einer 3.?
Nein, kann sie nicht, das ist dann ihr Verlust.
Mich nicht darum kümmern, weil es dich nichts angeht, denn es ist nicht deine Wohnung.
Warum fragst du immer Dinge, die dich nichts angehen
Der Eigentümer wird schon etwas finden, was er damit machen kann, und wird.
Du darfst alles machen, was der Bebauungsplan erlaubt.
Wenn du einen Aufhebungsvertrag machst mit einer Abfindung, bekommst du erst einmal eine Sperre von Arbeitsamt und die Abfindung wird auf Monate umgerechnet.
Das Gesetz gibt es schon, nennt sich nachehelicher Unterhalt.
Es wird Gründe gegeben haben, so aufzuteilen. Der Sohn mit dem Einfamilienhaus kann es verkaufen, sich auch etwas Größeres anschaffen, mit Mieteinnahmen. Und nicht jeder möchte fremde Leute im eigenen Haus.
Vlt. sind das auch Beweggründe gewesen, so aufzuteilen, manchmal kennen Eltern ihre Kinder gut. Kann auch sein, dass A mehr verdient als B und dieser mit den Mieteinnahmen dadurch einen Ausgleich hat für sich und seine Familie.
Nicht jeder kann immer einen tollen, lukrativen Beruf ausüben.
Du musst den Fragebogen zwingend ausfüllen, denn nur dann kann das Sozialamt prüfen, ob nicht ihr beide oder nur du ggf. zur Begleichung der Bestattungskosten herangezogen werden kannst. Ja, du musst viel offenlegen, deine Schwester aber auch.
Denn, wenn sie nicht arbeitet, steht ihr Taschengeld von ihrem Mann zu, welches sie für die Bestattungskosten mit einsetzen kann. Anders als bei Kindern ist das sogar gesetzlich geregelt.
Es wird wohl so sein, dass du den Löwenanteil bezahlen musst.
Erst, wenn die Genehmigung vorliegt, darfst du vermieten, vorher wäre es illegal.
Deine Mutter hat das Recht diese Daten einzusehen, um zu prüfen, ob der Anteil, den sie ggf. zu leisten hat, richtig berechnet wurde.