Hey,
Hier steht es sehr gut beschrieben:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/mit-falschgeld-erwischt-was-sie-bei-einem-strafverfahren-wegen-geldfaelschung-oder-inverkehrbringens-von-falschgeld-machen-sollten_185952.html
Inverkehrbringen von Falschgeld
Das Inverkehrbringen von Falschgeld betrifft Fälle, in denen Sie erst einmal unabsichtlich an falsches Geld gekommen sind. Wenn Sie das Falschgeld dann als solches erkennen und es trotzdem einsetzen, fällt dies unter den Tatbestand. Es droht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
~Blacky