Darf die Polizei ein Auge zudrücken?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Straftaten gibt es das Legalitätsprinzip => Polizeibeamte MÜSSEN Ermittlungen aufnehmen.

Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip => Polizeibeamten können die Ordnungswidrigkeit im pflichtgemäßen Ermessen verfolgen.

Da du dich scheinbar kooperativ gezeigt hast, haben die Kollegen ein aufklärerisches Gespräch als pflichtgemäßes Einschreiten empfunden.

Also alles gut, Sache erledigt :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Zum einen schei**en Polizisten nicht immer jeden und alles an, was du erlebt hast. Zum anderen ist es ja immer die Frage, wie man reagiert, Du warst einfach freundlich und nett, das macht viel aus. Außerdem hat dieser Dialog gereicht um zu bewerten, ob Du betrunken oder unter Drogeneinfluss fährst. So kann es gehen.

Ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Da besteht kein Handlungsbedarf von Amtswegen.

Aber sie hätten freilich auch handeln dürfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

Ein falsches Wort deinerseits, hätte die Situation auch zu deinen Ungunsten verändern können. Klassiker: "Haben Sie nichts besseres zu tun, als Autofahrer zu belästigen"

So haben beide Seiten sich verständig gezeigt.

Straftaten müssen verfolgt werden, Ordnungswidrigkeiten können verfolgt werden. Du hast dich ordnungswidrig verhalten und die hatten keinen Bock, das zu Papier zu bringen. Du hattest einfach Glück. Vermutlich, weil du dich entsprechend verhalten hast.