Kurzarbeit steuern nachzahlen?

3 Antworten

Wegen Kurzarbeit mußt du keine Steuern nachzahlen, bzw. Kurzarbeit wird nicht besteuert, kann aber sein, dass das in die Progression fällt.


floppydisk  07.01.2021, 14:45

Selbstverständlich muss man das ab einer gewissen Höhe. Daher ist man sich zur Steuererklärung verpflichtet, wenn man Kug erhalten hat.

1

Sofern du in Summe mehr als 410€ Kurzarbeitergeld bezogen hast, bist du erst einmal verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.

Dein Kug war steuerfrei, aber mit Kug erhälst du quasi eine zusätzliche Einnahme die deinen Steuersatz erhöhen würde. Da dieser erhöhte Steuersatz von deinem Arbeitgeber aber nicht einfach angewendet werden kann oder darf, nutzt er weiterhin den niedrigeren und du zahlst die vom Arbeitgeber zu wenig abgeführte Steuer dann im Folgejahr nach der Erklärung nach. Google nach Progressionsvorbehalt, das sollte es sein.

Nagel mich nicht darauf fest, so in etwa sollte die Erklärung aber sein.


floppydisk  07.01.2021, 14:54

Sehe gerade, so doof war die Erklärung gar nicht. Google nach "Progressionsvorbehalt Rechner", es gibt sogar Tools, die zeigen dir den nachzuzahlenden Betrag an.

Du brauchst nur dein Jahreseinkommen und die Höhe der bezogenen Lohnersatzleistungen.

0

Keine, normalerweise werden Abgaben automatisch vom Bruttolohn einbehalten.


DaKaBo  07.01.2021, 14:48

Aber nicht bei Kurzarbeit. Deshalb MUSS man eine Steuererklärung machen dür das Jahr, wo man Kurzarbeit gemacht hat.

0
luibrand  07.01.2021, 16:21
@DaKaBo

Ja, nach der Kurzarbeit bzw. dem Steuerjahr.

0