Wie kommst Du denn auf die kuriose Idee, das könnte verboten sein? Das ist selbstverständlich erlaubt. Jeder darf wohnen und arbeiten, wo er will. Eine Bundeslandgrenze ist diesbezüglich nicht mehr als ein Strich auf dem Atlas.

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Andere haben vielleicht jüngere Väter, aber die sehen manche Kinder teilweise trotzdem niemals, weil die sich einfach vor der Verantwortung drücken, sowohl in puncto Kontakt, als auch tw. Unterhalt.

Und bloß weil der Vater alt ist, muss er kein schlechter Papi sein. Wenn er deswegen mehr Zeit hat, dürfte das sogar teilweise eher Vorteile haben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann eher stirbt, als so manch anderer jüngerer ist vielleicht höher, aber auch ein junger Mann kann viel zu früh sterben (z.B. wg. Unfall, Krebs, etc)

Und selbst wenn er sehr bald schon sterben sollte, wer weiß, vielleicht findet die Mutter ja auch wieder einen neuen Mann, der perfekt zu den beiden passt.

Von daher: es gibt vielleicht bessere Altersphasen für eine Vaterschaft, aber als gnadenlos arrogant würde ich es trotzdem keinesfalls bezeichnen.

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Was genau ist denn jetzt eigentlich Deine Frage?

Du hast nur geschildert, dass Dein Freund nun große Probleme in puncto Führerschein hat, wegen etwas, das er vor zwei Jahren fälschlicherweise, oder besser gesagt dummerweise, auf seine Kappe übernommen hat und dass das Straßenverkehrsamt dies jetzt noch mal überprüfen will.

Was dabei rauskommt, könnte man nur wild rumraten, insbesondere aufgrund der neuen Gesetzgebung. Von daher heißt es jetzt einfach erstmal abwarten.

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Das sind üblicherweise Wohnungen von Leuten, die z.B. beruflich bedingt von ihrem eigentlichen Zuhause so weit weg wohnen, dass ein tägliches nach Hause fahren teurer wäre, als diese Wohnung zu mieten.

Da diese Leute aber über's WE meist nach Hause fahren (= pendeln) und auch sonst nicht gerade zum Party machen dort wohnen und zudem üblicherweise eine Anstellung haben, sind sie beliebte Mieter.

Und das gibt es natürlich überall auf der Welt.

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Nein, keine Sorge. Und je älter Du wirst, desto mehr wirst Du merken, dass es absolut nichts ungewöhnliches ist und immer mehr das machen.

Feier schön! 🍀😊👍

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Ich würde erst mal das Bauamt fragen, ob ein solcher Umbau überhaupt zulässig wäre, weil eine solch massive Nutzungsänderung ist nicht selten gar nicht genehmigungsfähig. Das kann eine sehr böse und teure Überraschung geben, wenn man es einfach trotzdem macht.

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Hab vergessen die Rückseite zu Fotografieren

Die Vorderseite auch.

Also wenn Du schon Fake-Fragen stellst, kannst Du Dir wenigstens etwas mehr Mühe geben und nicht eine sauschlechte, mit bloßem Auge erkennbare Fotomontage posten, die einem bei der Bildersuche sofort etliche Seiten mit exakt dem gleichen Foto anzeigt.

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Du musst hingehen und den Brief mit der Info, dass Dein Ausweis und Dein Pass zur Abholung bereit liegt, mitnehmen und der Security zeigen um rein zu kommen.

Sollten Sie Dich nicht trotzdem nicht rein lassen, ruf noch vor dem Eingang mit dem Handy bei der auf dem Brief genannten Telefonnummer an (am besten keine Durchwahl, sondern die zentrale Nummer der Abteilung). Wenn da immer noch niemand dran geht, dann ruf in der Rathaus-Zentrale(!) an, statt bei der Abholstelle und schildere denen das Problem, ebenfalls mit dem Hinweis, dass Du nur die Ausweise abholen willst und aktuell vor der Tür stehst.

Alternativ oder falls das - was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann - auch nichts bringen sollte, sende einfach an die in dem Brief üblicherweise genannte Post-Adresse eine Beschwerde und schildere denen sachlich das ganze Tohuwabohu. Falls Du in einer Großstadt leben solltest, z.B. München, bitte in dem Brief auch darum die Ausweise zur Abholung einfach an eine andere Filiale als die Zentrale zu schicken, denn dort kann man sie üblicherweise auch ohne Termin abholen.

Viel Erfolg

P.S.: Und falls auch das nichts bringt, wende Dich einfach an die lokale Presse, dann geht alles garantiert ratzfatz.

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Ach, das ist nichts ungewöhnliches. Bei uns grüßen große Maschinen auch nur selten kleine, Sportmaschinen keine Chopper und einige wenige Wochen nach Saisonbeginn grüßen fast nur noch "Saison-Frischlinge" als erstes und langjährige Biker eher selten zurück. Kenne ich nicht anders. 😎

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Ist derjenige, dem das Geld gehört womöglich minderjährig und derjenige, der es genommen hat sein Erziehungsberechtigter?

Und falls ja: hat der Erziehungsberechtigte das Geld seinerzeit selbst dem Minderjährigen geschenkt?

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Telefonische Krankschreibung ist doch auch wieder zulässig, wenn Du den Arzt kennst. Ansonsten per Videosprechstunde kannst Du auch jeden anderen der Zeit hat nutzen, allerdings nicht für eine langfristige Krankschreibung.

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An dieser Behauptung stimmt absolut gar nichts. Teilweise ist das Warten sogar das verkehrteste, was man machen kann.

Wann wie wo dem nachgegangen wird, hängt letztendlich aber immer von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten ab.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsirrtum/vermisstenanzeige-nach-24-stunden

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Das Fotografieren ist nicht immer verboten. Wenn Dein Chef das Foto z.B. macht, um Deine Verfehlungen gegen die arbeitsvertragliche Pflichten beweiskräftig zu belegen, kann das durchaus zulässig sein.

Durch schutzwürdige Interessen gerechtfertigt
Auch die zielgerichtete Anfertigung eines Personenfotos kann jedoch gerechtfertigt sein. So wird das Fotografieren zur Erlangung eines Beweismittels in einem späteren Zivilprozess grundsätzlich als zulässig angesehen. Hierbei ist nach Auffassung der Gerichte zu berücksichtigen, dass solche Fotos nicht zu dem Zweck geschossen werden, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verwendung im Rahmen eines Prozesses führe dazu, dass lediglich ein begrenzter Personenkreis Einblick habe, so dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechts sich in einem engen Rahmen halte. Der Zweck, für die Durchführung eines Prozesses ein Beweismittel an der Hand zu haben, sei demgegenüber so schützenswert, dass die mit dem Fotografieren verbundene geringfügige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts von dem Betroffenen in der Regel hinzunehmen sei.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/fotografieren-von-personen-zu-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html

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Indem Du mit der irgendwo noch stehenden Höhe sowohl die Fläche der Wand von Seiten des Bades berechnest, als auch von Seiten des Abstellraumes (was wohl gleich viel sein dürfte) und diese Fläche dann x2 rechnest wg doppelt beplankt.

Warum dann allerdings nach einer Menge Gipsbauplatten in m' (?) gefragt wird, die Lösungsmöglichkeiten jedoch im qm angeboten werden, solltest Du noch mal checken.

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Nein, würde der Zoll beschlagnahmen. Dementsprechend wird es oftmals von den externen Apotheken gar nicht erst hierher verschickt.

Zur Info:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Arzneimittel/arzneimittel_node.html

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Eine nachträgliches zuschicken meines Parkausweises um zu beweisen, dass ich dort berechtigt bin zu Parken wird, generell nicht Akzeptiert. ...
Ich sehe nicht ein 40€ extra zu zahlen nur weil, ich mal vergessen habe nach meiner Nachtschicht den Parkausweis auszulegen. 

Da auf Deinem Dauerparkausweis nur die Ausweisnr. und die Straße inkl. Hausnr. drauf steht könnte ihn zu dem gleichen Zeitpunkt, als Du dort ohne Dauerparkausweis geparkt hast, auch jemand anderes verwendet haben, z.B. ein Kumpel von Dir.

Somit wirst Du wohl nicht um die Strafe drum rum kommen.

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Oh ja, ist schon länger bekannt. Es gibt sogar schon ein Urteil des OLG München diesbezüglich (Urteil v. 01.06.2022, Az.: 10 U 7328/21):

Ereignet sich bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 130 km/h ein Unfall, kann dem Schnellfahrenden eine Mithaftung auferlegt werden – auch wenn er für den Unfall an sich nicht verantwortlich ist.

(Auszug aus https://www.anwalt.de/rechtstipps/mitschuld-an-unfall-wegen-fahrens-mit-hoher-geschwindigkeit-auf-der-autobahn-209154.html)

Siehe auch:

https://mobil.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_10-U-738221-e_Mithaftung-zu-25-Prozent-fuer-Verkehrsunfall-wegen-deutlicher-Ueberschreitung-der-Richtgeschwindigkeit-auf-Autobahn.news32002.htm

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Ich habe absolut kein Problem mit fülligeren bis dicken Personen und habe auch mehrere in meinem engsten Freundeskreis. Aber sich mit 205 kg bei 1,85 m Größe als nicht dick, sondern nur "stark" zu bezeichnen ist zwar gut in puncto Selbstbewusstsein, aber sehr blauäugig und vor allem gefährlich in puncto Gesundheit.

Nur mal so zum Vergleich: als Matthias Steiner (der Europameister und Weltmeister im Gewichtheben) 2008 Olympia-Gold gewann, wog er bei 1,83 m Körpergröße 145 Kilo und sah auch schon so einiges fülliger, als einfach nur stark aus. Du aber hast sogar noch mal ganze 60 kg mehr drauf. (Die von Dir als Argument genannte unterschiedliche Beschaffenheit der Knochen kann übrigens maximal(!) drei Kilogramm Gewichtsunterschied ausmachen.)

Matthias Steiner hat nach dem Ende seiner Karriere an Gewicht verloren und wiegt nun nur noch 105 kg und sieht heute ehrlich gesagt deutlich sportlicher aus, als damals als Olympia-Sieger!

Das Abnehmen hat er übrigens seiner Gesundheit wegen gemacht und das kann ich Dir ebenfalls nur dringend empfehlen. Denn die Folgen dieses massiven Übergewichts wirst Du insbesondere mit zunehmendem Alter anhand immer mehr und immer schlimmer werdener Krankheiten, die auch zunehmend Deinen Alltag einschränken werden, zu spüren bekommen.

Von daher: verschenke nicht Deine Gesundheit, sondern tue besser etwas wirklich wichtiges dafür.

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Um das korrekt beurteilen zu können, müsste man sich das Fenster mal in live angucken, da es leider beide Varianten gibt.

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