Wo ist der Unterschied zwischen sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hui... das ist eine umfangreiche Frage.

Es gibt da zum einen die juristische Betrachtungsweise.

Dabei gibt es sexuelle Belästigung im Strafrecht und Arbeitsrecht zwei sehr unterschiedliche Paragraphen.

Im Strafrecht wird sexuelle Belästigung als sexuell unerwünschte Berührungen definiert. Oder umgangssprachlich geht es hierbei und Grabschen.

Im Arbeitsrecht wird es als sexuelle Handlung definiert, die einen erniedrigen Charakter haben und unerwünscht ( dieses Wort wird uns jetzt verfolgen) sind. Zudem hat man einen rechtlichen Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Belästigung.

Umgesetzt bedeutet dies, dass dies schon bei kleinen Dingen anfangen kann, wie Starren auf den Ausschnitt oder sexuell herabwürdigende Witze. Darunter fallen auch Fragen zum Sexleben oder eine auch der Betroffenen Person bekannten Wette, wer sie zuerst „flachlegt“.

Sexuelle Nötigung ist bereits ein juristischer Begriff, den ich sonst nicht verwenden würde.

Als sexuelle Nötigung werden lt Strafrecht sämtliche sexuelle Handlungen beschrieben, die gegen den erkennbaren Willen der Person ist ( Nein ist Nein). Der Paragraph ist recht lang und es gibt auch Bestimmungen, wenn man den eigenen Willen nicht mehr äußern kann.

Sexuelle Nötigung ist es beispielsweise, wenn man jemanden küsst, diese Person sagt, dass sie das nicht will und es trotzdem weitergemacht wird.

Eine Vergewaltigung wird juristisch definiert eine Extremform der sexuellen Nötigung definiert, bei der man in jemanden eindringt.

Gesetzestexte haben es an sich, dass sie veränderbar. Die Nein-ist-Nein-Regelung und der Paragraph der sexuellen Belästigung gibt es erst seit 2016. Bis 1997 war es auch erlaubt die eigene Ehefrau zu vergewaltigen.

Man kann die Begriffe auch fernab der juristischen Definitionen betrachten. Da sind die Übergänge in der Tat fließend. Denn statt sexuelle Nötigung bevorzuge ich sexuelle Gewalt. Es gibt einen Bereich zwischen sexueller Belästigung und sexueller Gewalt und einen Bereich zwischen sexueller Gewalt und Vergewaltigung. Alles wird gerne in dem Begriff sexualisierte Gewalt zusammengefasst.

Sexuelle Belästigung definiere ich als sexuelle Handlung ( inkl Worte), die unerwünscht sind. Man kann auch die Definition vom Arbeitsrecht benutzen, die ebenfalls gut ist.

Sexuelle Gewalt hingegen kann durchaus beim Grabschen beginnen. Einen Klaps auf den Hintern kann durchaus schmerzhaft sein. Bei Kindern spricht man beim Klaps auf den Po auch zurecht von Gewalt in der Kindererziehung. Es beinhaltet Handlungen wie gewaltsam Kleidung ausziehen bis hin zur (versuchten) Vergewaltigung.

Vergewaltigung bleibt die Extremvariante. Ganz einfach ausgedrückt ist es Sex gegen den Willen einer beteiligten Person.

Übrigens hat Schweden die Ja-ist-Ja-Regelung eingeführt. Jede Person muss dem Sex zustimmen, wobei die Zustimmung auch mit einer Handlung ausgedrückt werden kann ( wie gegenseitiges Kleidung ausziehen). Vorteilhaft ist hier eine Verbesserung der Situation für Vergewaltigungsopfer vor Gericht, denn es genügt nicht mehr, wenn der Beschuldigte nur sagt der Sex sei einvernehmlich, sondern muss sagen wie die Zustimmung ausgesehen hat. Das Opfer hingegen ist befreit von der Aussage wann und wie es denn Nein gesagt hat. Das mindert die psychische Belastung für Opfer.

Grundsätzlich besteht ein Zusammenhang zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung. Ein Vergewaltiger wird nicht anfangen zu vergewaltigen, sondern auch erst einmal zu sexuell belästigen. Es wird sozusagen „klein“ angefangen.

Ich gebe dir noch einen Link zu den wichtigsten Fakten bezüglich sexueller Gewalt.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/vergewaltigung-die-7-wichtigsten-fakten-zu-sexueller-gewalt-1.2937498

Sonst gilt bitte nachfragen, wenn etwas unklar ist.


catchan  13.09.2019, 21:55

Danke für den Stern.

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Heysupergirl  25.02.2023, 22:46

WEnn ich der Fragesteller gewesen wäre, hätte ich in dir auch gegeben, soviel wie du geschrieben hast:-)

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Sexuelle Belästigung wird in §184i StGB "definiert: Es handelt sich dabei um eine Belästigung durch eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise. §184i StGB ist ein Auffangtatbestand, d.h sie kommt nur in Betracht, wenn dieselbe Handlung nicht eine schwerwiegendere Vorschrift verletzt. Bezeichnend hierfür ist, dass die Berührung zwar sexuell motiviert sein muss, aber eben keine sexuelle Handlung i.S. §184h Nr. 1 StGB. So ist das Berühren der Oberschenkelinnenseite einer Frau offensichtlich keine sexuelle Handlung, kann wohl aber eine sexuelle Belästigung sein.

Sexuelle Nötigung ist eine Qualifikation des sexuellen Übergriffs, obwohl der Begriff der Nötigung hier anscheinend verfehlt ist. Früher war die sexuelle Nötigung ein besonders schwerer Fall der Nötigung. Durch die zahlreichen Reformen im Sexualstrafrecht wurde die Nötigung zu sexuellen Handlung zum normalen Tatbestand in §177 I StGB aF. Dann wurde der §177 StGB nahezu komplett umgebaut. Grundtatbestand des §177 StG ist der sexuelle Übergriff, also die Vornahme sexueller Handlungen gegen oder ohne den Willen des Opfers. Von einer Nötigung ist im Gesetz keine Rede und der BGH geht auch davon aus, dass eine Nötigung im herkömmlichen Sinne nicht mehr notwendig ist.

Miteinander haben der ehemalige §177 I StGB und der heutige §177 V StGB nur die Gewalt und Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.

Im Falle der Oberschenkelinnenseite wäre es eine Straftat nach §177 V dann, wenn der Täter ihr dabei den Arm auf dem Rücken verdrehen würde und nicht nur bloß die Oberschenkelinnenseite berührt, sondern auch den Intimbereich intensiv berührt. Es reicht also, dass Gewalt oder Drohung in einem (un)mittelbaren Zusammenhang mit der sexuellen Handlung stehen.

Vergewaltigung ist definiert in §177 VI Nr. 1 StGB und meint eine beischlaf- oder beischlafähnliche Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist. Namentlich also der Geschlechtsverkehr. Allerdings ist der §177 VI Nr. 1 StGB "bloß" ein Regelbeispiel, d.h. er gehört nicht zum Tatbestand des §177, sondern entfaltet eine sogenannte Indizwirkung. Ein besonders schwerer Fall kann (muss aber nicht) angenommen werden, wenn der Täter in den Körper des Opfers eindringt.

Kompliziert daran ist, dass die Vergewaltigung nicht unbedingt das Regelbeispiel erfüllen muss, die Tat gleichwohl als Vergewaltigung bezeichnet wird. Also kann ein Vergewaltigung trotzdem unter den normalen Strafrahmen von sechs Monaten bis 5 Jahre fallen und nicht unter den Strafrahmen von zwei Jahre bis 15 Jahre. Gleichzeitig nimmt der BGH im Falle einer Vergewaltigung sowie eine besondere Erniedrigung und damit die Indizwirkung des §177 VI Nr. 1 StGB.

Meiner Meinung nach ist das nicht zwingend logisch, warum überhaupt zwischen Vergewaltigung und dem bloßen Regelbeispiel (ohne Eindringen in den Körper) unterschieden wird. Der Wortlaut des §177 VI Nr. 1 lässt nicht ohne Weiteres den Gedanken zu, eine Vergewaltigung liegt auch dann vor, wenn die Handlung insgesamt nicht besonders erniedrigend ist. Nimmt der BGH im Falle eines Eindringen in den Körper (Vergewaltigung) in der Regel (ohne Bedarf einer ausdrücklichen Erörterung) eine besondere Erniedrigung an, wird dadurch ein inoffiziellelles zweites Regelbeispiel m.M. Das macht die Sache unnötig kompliziert, weil das alles schon §177 VI Nr. 1 steht. Zudem kann die Vergewaltigung wohl als Verschärfung des Regelbeispiel angesehen werden, wenn eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren in Betracht kommt, insbesondere wenn eine Vergewaltigung vorliegt. Das müsste heißen, denke ich, dass im Falle einer Vergewaltigung die Verneinung des Regelbeispiels höhere Anforderungen geknüpft sind als an eine sexuelle Handlung, die besonders erniedrigt ohne dass es mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist.

Zurück zum Ausgangsfall: Eine Vergewaltigung läge dann vor, wenn der Täter nicht nur die Oberschenkelinnenseite berührt oder gar ihren Intimbereich streichelt, sondern wenn er mit seinen Fingern in ihre Vagina eindringt.

sexuelle belästigung gibt es nicht. sexuelle nötigung ist, was gewöhnlich im volksmund sexuelle belästigung genannt wird.

vergewaltigung sind sexuelle handlungen, mit denen nicht alle beteiligten einverstanden sind oder geschlechtsverkehr mit einer hilflosen person oder einem kind.