Ab wann wird ein Wald zum Wald?


15.12.2021, 14:00

*mitbenutzen können

8 Antworten

Es braucht keinen Wald um ein Bauverbot zu bekommen.

Jeder größere Baum, ich glaube ab 10cm Stammdurchmesser, auch einzelstehend, darf nicht einfach gefällt werden. Nur wenn eine Gefahr von ihm ausgeht, das beurteilt der Baumsachverständige.

Wenn du es trotzdem machst und das Amt bekommt es raus, weil z.B. ein lieber Nachbar dich gemeldet hat, dann ist heftige Strafe zu zahlen.

Oft sind Bäume auch in Plänen der Stadt eingezeichnet ein Blick in Google Maps reicht dann schon, um das Prüfen zu können.

Die Bäume an Straßen und in städtischen Grünanlagen haben zudem meist eine Nummer.

Wie du geschrieben hast, ist die deutsche Regulierungswut grenzenlos.

Naturschutz muss sein, keine Frage! Aber bitte mit Augenmaß. Ein alter Baum kann man auch durch einen oder zwei junge Bäume ersetzen, diese leben dann auch dementsprechend länger. Denn auch für Bäume gilt, wie für alles in dieser Welt, alles muss früher oder später gehen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die gesetzliche Definition:

Nach §2 Bundeswaldgesetzt: (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind kleinere Flächen mit Baumgruppen oder Reihen, Kurzumtriebsplantagen oder Weihnachtsbaumkulturen.

Die Bundesländer haben zusätzliche Waldgesetze.


BBsea 
Fragesteller
 15.12.2021, 14:42

Aha! Also kann ich einen Baugrund der 10 Fußballfelder groß ist nicht bebauen mit Haus und dann dort Bäume dicht an dicht pflanzen!?

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emerel  15.12.2021, 14:47
@BBsea

Das kommt auf die Gemeinde an, auf der das Baugrundstück liegt, dort gibt es für das Grundstück einen von der Gemeinde erstellten Bebauungsplan, in dem festgelegt ist, wie das Baugebiet zu bebauen ist.

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Nun übertreib mal nicht.

Ein eingezäuntes Waldgrundstück bleibt Privatgelände und darf nur mit Genehmigung des Eigentümers betreten werden, wenn dieser schutzwürdige Interessen am seinem Wald hat.

Wobei ich hier davon ausgehe, daß es sich tatsächlich um einen Wald und nicht lediglich um einen Baumbestand handelt.


BBsea 
Fragesteller
 15.12.2021, 14:07

Also ich kann dann in meinem bewaldeten Grundstück Bäume fällen, bauen etc wie ich will, bzw wie, als wäre dort kein Wald entstanden?

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T50411  15.12.2021, 14:10
@BBsea

In den meisten niedersächsischen Gemeinden nicht. Denn jetzt greift Deine Formulierung der "Verbotsbesessenheit": In so gut wie jeder Gemeinde gibt es örtliche "Baumschutzsatzungen". So ist es jedenfalls in Niedersachsen; in den anderen Bundesländern dürften die Verhältnisse ähnlich sein.

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BBsea 
Fragesteller
 15.12.2021, 14:13
@T50411

Das wäre krass. Dann würde ja jedes Bundesland indirekt unterbinden, dass sich Grundstückbesitzer Wälder pflanzen. Wenn diese dazu führen, dass der Nutzungsplan des Grundstücks sich dadurch ändert und man eingeschränkt wird.

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Silo123  15.12.2021, 16:57
@BBsea

Ja ist so oft in den meisten Bundesländern, wenn nicht sogar in allen, ein Grund warum ich das auch nicht machem werde (bei meinem zukünftigen Haus), weil Wald obendrein Grundstückswertverlust bedeutet. Ich werde die Bäume nur an an den anders schlecht nutzbaren Flächen wachsen lassen, da auch etwas nachhelfen (-;. und an der Randflächen der Weiden, aber nur ein schmaler Streifen, damit das KEIN Wald wird.

Denn Holz ist auch teuer und die Hauptheizung ist mit Holz. Aber bis der Wald groß ist, bin ich schon zu alt, um den noch groß nutzen zu können. Und meine Erben wollen ja dann auch was für das Haus und Grundstück bekommen.

Aber ich zumindest darf immer fällen- einzelne Bäme, sowohl an meinem jetzigen als auch dem zukünftigen Wohnort- keine Baumschutzsatzung da.

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JayCeD  15.12.2021, 14:10

Schau mal in das Waldgesetz deines Bundeslandes. Auch Privatwälder darf man nicht einfach einzäunen und die Allgemeinheit aussperren.

Das vom FS beschriebene Vorhaben wird aber nicht dazu führen dass sein hyotetisches Grundstück als Wald umdefiniert wird.

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wieso mitbieten??

Privates grundstück bleibt privates grundstück. Es sei denn, du wirst enteignet. Und es kann sein, dass man aufpassen muss, wenn man Bäume fällen will. (Umweltschutzregelungen)

Du schmeisst also verschiedentliches in einen Topf. Und die ganzen Regelungen usw. gibt es meistens immer nur, weil viele Menschen in Deutschland dazu neigen, jede etwas unklarere Regel auszunutzen ohne Rücksicht auf andere, so dass man schlicht manchmal gezwungen ist, gerichtliche Wege zu gehen, wenn man derjenige ist, der die Nachteile davon hat.

Daher kommen die ganzen Verbote und Regelungen nämlich. Je mehr prozessiert wird, desto mehr wird ergänzt.

Leider funktioniert das nicht, da es immer Menschen gibt.....------und somit geht das Theater von vorne los.


BBsea 
Fragesteller
 15.12.2021, 14:05

Mitbenutzen. Nicht mitbieten. Der Moderator hat meine Korrektur ignoriert.

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Damit es ein Wald ist, muss das Grundstück eine bestimmte Größe überschreiten. Dafür gibt es Verordnungen.

Ein Wald ist im Grundbuch als solcher gekennzeichnet. Wenn jemand eine landwirtschaftliche Nutzfläche zu einem Wald machen will, indem er Forstpflanzen ansetzt, ist das genehmigungspflichtig. Das wird dann im Grundbuch geändert.

Natürlich gibt es Grauzonen:

  • Eine Alm ist eine Hutweide für Kühe und Schafe; sie wächst langsam mit Bäumen zu, wenn der Eigentümer die jungen Bäume am Rand nicht abzwickt. Da hat der Gesetzgeber nicht viel Möglichkeiten, wenn der Eigentümer die Alm verwildern lässt.
  • Ein Acker verwildert nicht, so lange er bearbeitet wird; bei einer Wiese kann das schon passieren.
  • Ein Baugrundstück verwildert auch; im Lauf von 30 Jahren würden Waldbäume darauf wachsen. Aber das ist nicht zulässig. Laut Vorschrift muss das Gras auf dem Baugrundstück oder im Garten eines Hauses zumindest 2 mal im Jahr gemäht werden.

BBsea 
Fragesteller
 15.12.2021, 14:18

Waaaas? Ich darf auf meinem privaten Grund und Boden keine Bäume pflanzen, so dass eine Wald-ähnliche Vegetation entsteht? Wooow. Wenn das so stimmt.. Was ein Scheiss Land…

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decordoba  15.12.2021, 14:23
@BBsea

Man darf schon einige höhere Bäume im Garten pflanzen oder als Sämling aufwachsen lassen. Es ist dann von den Nachbarn abhängig, ob sie sich durch 15 Meter hohe Bäume gestört fühlen. Sie rennen zum Bürgermeister, damit er das Abschneiden dieser Bäume anordnet. Manche Leute gehen auch zum Rechtsanwalt, wenn sie sich durch den Bewuchs gestört fühlen. 5 socher Bäume sind noch kein Wald - das ist ein Siedlungsgrundstück mit einigen höheren Bäumen.

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BBsea 
Fragesteller
 15.12.2021, 14:29
@decordoba

Gut wenn man Teil des Grundstücks nutzt, zum Platz halten, damit kein Nachbar ankommen kann. Die Frage wäre nur, wie man das Grundstück definiert vor der Bepflanzung. Genehmigt als forstwirtschaftliche Fläche, damit gibst du es rechtlich eigentlich ab und du darfst überhaupt nichts mehr dort bauen. Als normales Baugrundstück darfst du keine dichten Bäume anpflanzen und wachsen lassen laut deiner Aussage. Dafür aber bauen. Hm…

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decordoba  15.12.2021, 14:34
@BBsea

Ein Baugrundstück wird als solches (mit Bau-Widmung) gekauft; in vielen Gemeinden in Österreich besteht ein Bauzwang. Das heißt, der Eigentümer muss innerhalb von 5 Jahren mit dem Bau eines Hauses beginnen.

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BBsea 
Fragesteller
 15.12.2021, 14:40
@decordoba

Ja genau das will ich ja machen! Eine fette Blockhütte dort bauen. Und dann halt Bäume pflanzen. Ganz einfach.

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BBsea 
Fragesteller
 15.12.2021, 14:22

Aber ich will es ja garnicht forstwirtschaftlich nutzen! Dann darf man es auch nicht ohne Genehmigung?

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