Kann man einen Arbeitgeber wegen Rassismus anzeigen, wenn man selber nicht zu den Betroffenen zählt?

6 Antworten

Was willst da bitte anzeigen?

Wenn du Zeuge einer Straftat wirst, kannst du die immer anzeigen. Aber wenn es keine Straftat order Ordnungswidrigkeit gibt, gibt es im Regelfall auch nichts anzuzeigen.

Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Angestellte einer Firma vor zB rassistischer oder sexistischer Diskriminierung schützen soll, demnach haben Arbeitgeber die Pflicht, rassistischen Vorfällen nachzugehen, wenn sie von diesen Kenntnis erhalten.

Außerdem tritt nächsten Monat das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, das Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, ein anonymes Meldesystem einzurichten, durch das Gesetzes- und Compliance-Verstöße gemeldet werden können, ohne, dass sie den Hinweisgeber:innen schaden. Auch dieses Gesetz verpflichtet die Unternehmen, allen Hinweisen nachzugehen und diese aufzuklären.

Arbeitnehmer sind also durch diese beiden Gesetze schon ganz okay geschützt.

Wenn allerdings so Vorfälle sich nicht auf die Angestellten des Unternehmens selbst beziehen, ist das vermutlich nicht mehr arbeitsrechtlich relevant, sondern nur noch zivil- oder strafrechtlich, und das macht eine Anzeige durch Dritte mindestens schwierig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

superseegers  27.06.2023, 18:09

Es gibt in dem Unternehmen keine Betroffenen, und "Rassismus" ist keine Straftat, genau so wie Mobbing.

1
superseegers  15.07.2023, 16:15
@Laminx

Diskriminierungen habe ich im StGB nicht finden können als Tatbestand.

0

Man kann. Anzeigen erstatten kann grundsätzlich jeder. Es gibt aber Anzeigen, die nur auf Antrag verfolgt werden. Und den Strafantrag stellen, das kann nur der Betroffene selbst.

Interessant ist übrigens auch: eine Anzeige wieder zurückziehen ist nicht möglich. Denn eine Anzeige zu erstatten, bedeutet ja, dass man die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis setzt, dass eine Straftat begangen wurde. Und diese Kenntnis kann man ihnen nicht mehr entziehen. Das geht nicht.

Einen Strafantrag zurückziehen ist möglich. Hierfür muss aber der Betroffene dann alle Kosten selbst übernehmen, die bereits für die Ermittlungen eingesetzt wurden.

Ja, kann man. Das Risiko ist, dass man seinen Job verliert.

Ja, kannst Du.

Aber wahrscheinlich nur ein Mal, denn beim zweiten Mal ist er schon nicht mehr dein Arbeitgeber.