Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 72%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 23%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Am Ende des Tages entscheidet auch der (Nach-)Name - sollten Bewerbungsverfahren für Job & Wohnungen anonymisiert werden?

Wer in Deutschland einen Job oder eine Wohnung sucht, braucht vor allem eines: Durchhaltevermögen. Bewerbungen von Menschen mit ausländisch klingendem Namen allerdings werden häufig bereits im Vorfeld aussortiert. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie zeitgemäß und sinnvoll aktuelle Bewerbungsverfahren noch sind...

Gewährte (Chancen-)Gleichheit

Obgleich das Grundgesetz klar regelt, dass kein Mensch angesichts seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse oder seiner Heimat bevorzugt oder benachteiligt werden darf, sieht's in puncto Benachteiligung bei so manchen Menschen, die nicht Müller, Schneider oder Huber heißen, in der Praxis oftmals anders aus: Denn die vermeintliche Herkunft spielt bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Job dennoch eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Bereits vor Jahren haben Soziologen nachgewiesen, dass sich Namen oder Äußerlichkeiten, die suggerieren, dass die Person nicht seit eh und je in Deutschland lebt, dessen ungeachtet durchaus nachteilig auf den Bewerbungsprozess auswirken können.

Wenn der Name über Job oder Wohnung entscheidet

Auch wenn manche Arbeitgeber in Deutschland mit Blick auf das Bewerbungsverfahren inzwischen modernere Wege einschlagen, ist und bleibt der Bewerbungsprozess für Job und Wohnung in Deutschland relativ starr und archaisch: Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse, Schufa-Auskunft, Motivationsschreiben usw.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Ausländer im Selektionsverfahren seltnener die Chance bekommen, persönlich für einen Job oder eine Wohnung vorzusprechen. Die Bewerbungsschreiben werden von Rekrutierenden nicht selten bewusst oder unbewusst nach der vermeintlichen Herkunft hierarchisiert, obwohl ggf. gleichwertige oder sogar bessere Qualifikationen vorhanden sind.

Eventuell bestehende Vorurteile bzw. Zweifel werden interessanterweise dann jedoch häufig im persönlichen Gespräch abgebaut; sofern der Bewerber überhaupt die Chance auf ein persönliches Kennenlernen erhält...

Migrationshintergrund als hemmender Faktor

In einer neueren Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung wurden 650 Bewerbungsprozesse untersucht und zahlreiche Tiefeninterviews mit Recruitern geführt. Dabei konnte aufgedeckt werden, dass sich diskriminierende Einstellungen häufig sutbil niederschlagen würden: Die Frage nach der Herkunft spiele oftmals keine Rolle, wohl aber die Frage danach, ob die Person zu den Mitarbeitern oder Kunden des Unternehmens passen. Vielfach haben Menschen mit arabisch- oder türkischstämmigem Namen das Nachsehen.

Im Einzelhandel z.B. haben es Kopftuchträgerinnen vielfach schwerer, vor allem in (reicheren) Gegenden mit einem geringeren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Grob gerechnet haben Bewerber mit Migrationshintergrund und identischer Qualifikation / (Schul-)Bildung gegenüber von Menschen ohne Migrationshintergrund eine um 18 Prozentpunkte schlechtere Chance auf dem Jobmarkt.

Bremsen Bewerbungsverfahren die Wirtschaft in Deutschland aus?

Deutschland krankt derzeit am Arbeitskräftemangel. Jahr für Jahr bleiben viele Lehrstellen unbesetzt. Es fehlen Fachkräfte und arbeitswillige Menschen im Handwerks- sowie Dienstleistungssektor. Dass Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und -kriterien hierzulande im internationalen Vergleich recht oberflächlich, sperrig und v.a. bürokratisch daherkommen, wirkt sich vermutlich nicht förderlich auf die Bewerbungs- und Einstellungskultur aus.

Die Autoren der o.g. Studie sehen hier insbesondere die Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Einstellungsprozesse moderner und v.a. fairer zu gestalten, indem sie beispielsweise auf Fotos, Namen, Alter und Geschlecht verzichten. Rein anonymisierte Bewerbungsverfahren sind in den USA oder Kanada seit Jahren Standard.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu rein anonymisierten Bewerbungsverfahren bei Jobgesuchen? Welche Vor- und Nachteile haben solche Verfahren?
  • Sind aktuelle Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Deutschland noch zeitgemäß?
  • Sollte man bei Jobabsagen das Recht auf eine ordentliche Begründung für die Entscheidung haben?
  • Welche Möglichkeiten gäbe es für den Wohnungsmarkt, die Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund beim Bewerbungsprozess zu erhöhen?
  • Wie könnten zeitgemäße Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Zukunft aussehen?
  • Habt Ihr ggf. auch schon einmal negative Erfahrungen bei der Job- und Wohnungssuche gemacht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bewerbung-diskriminierung-auslaender-1.5711270

https://www.nzz.ch/wirtschaft/arbeitsmarkt-auslaendische-namen-werden-aussortiert-ld.1789548

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Ich halte wenig davon, da... 59%
Ja, Bewerbungsverfahren sollten anonymisiert werden, weil.. 29%
Andere Meinung und zwar... 13%
Arbeit, Bewerbung, Job, Gesetz, Anonymität, Arbeitsmarkt, Arbeitswelt, Ausländer, Bewerbungsgespräch, Bewerbungsschreiben, Diskriminierung, Flüchtlinge, Gesellschaft, Lebenslauf, Lebenslauf schreiben, Migration, Migrationshintergrund, Qualifikation, Rassismus, Vorstellungsgespräch, Wohnungsmarkt, Wohnungssuche, Personalabteilung, Meinung des Tages
In Deutschland soll ein Sonntags-Fahrverbot kommen?

Guten Tag liebe GF-Community.

In Deutschland soll ein Sonntags-Fahrverbot eingeführt werden.

Ein neues Sonntags-Fahrverbot soll in Deutschland eingeführt werden, um verfehlte Klimaziele zu kompensieren. Die Ankündigung stößt auf Widerstand in der Ampelkoalition, die konkretere Vorschläge fordert. 

Eine überraschende Nachricht aus dem Verkehrsministerium bringt die Debatte über Umweltschutz und Bewegung in Deutschland in Schwung. Minister Volker Wissing (FDP) macht deutlich, dass ernsthafte Schritte in Erwägung gezogen werden, um die verfehlten Klimaziele der Regierung anzugehen. Dazu gehört die mögliche Einführung eines Sonntags-Fahrverbots in Deutschland.

Sonntags-Fahrverbot am Wochenende in Deutschland für weniger Schadstoffemissionen

Die gewohnten Szenen des Osterreiseverkehrs auf überfüllten Straßen wie der A8 könnten bald Geschichte sein. Wissing betont die dringende Notwendigkeit, die verpassten Ziele beim Umweltschutz im Verkehrsbereich nachzuholen. Das Umweltschutzgesetz der Ampelkoalition besagt, dass bei Nichterreichung der festgelegten Ziele sofortige und entschlossene Maßnahmen ergriffen werden müssen. In einem Schreiben an die Fraktionsführer der Ampelkoalition verdeutlicht Wissing die Dringlichkeit der Situation. Er argumentiert, dass die Politik nur durch konsequente Schritte wie ein Fahrverbot an Samstagen und Sonntagen eine Reduzierung der Schadstoffemissionen erreichen könne.

Allerdings gesteht er ein, dass solche Maßnahmen wahrscheinlich auf wenig Zustimmung in der Bevölkerung stoßen werden. Die Ankündigung des Verkehrsministers stößt auch innerhalb der Ampelkoalition auf Widerstand. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Julia Verlinden, bezeichnet Wissings Äußerungen als irreführend und fordert stattdessen konkrete und zielgerichtete Vorschläge für mehr Umweltschutz im Verkehrssektor.

Die Bundesregierung versucht, die Klimaziele bis 2030 zu erreichen

Das Gesetz zur Bekämpfung des Klimawandels legt fest, dass die Menge der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden muss. Trotz einiger Fortschritte in anderen Bereichen verfehlt der Verkehrssektor dieses Ziel deutlich. Experten warnen vor den Folgen eines anhaltenden Anstiegs der Treibhausgasemissionen. Ein bevorstehender Bericht des Umweltbundesamts soll weitere Einblicke zu diesem Thema liefern. Die Diskussion über ein mögliches Verbot von Sonntagsfahrten wird weiterhin intensiv geführt, während die Bundesregierung nach geeigneten Lösungen sucht, um die Klimaziele doch noch zu erreichen. Autofahrer und Umweltschützer müssen sich darauf einstellen, dass möglicherweise drastische Maßnahmen im Straßenverkehr bevorstehen.

| Artikel:

In Deutschland soll ein Sonntags-Fahrverbot eingeführt werden

| Eigene Meinung:

Wahrscheinlich wird das nicht nur für Autofahrer sondern allgemein für Fahrzeuge eingeführt werden. Was mir da die größten Sorgen bereitet sind die LKWs.

Jetzt stellt sich mal einer vor ein LKW-Fahrer muss wichtige Waren ins Ausland fahren und darf am Sonntag nirgendwo in Deutschland herum fahren weil es ein Fahrverbot gibt. Andersrum ebenfalls. Es darf niemand aus dem Ausland in Deutschland am Sonntag irgendwelche Unternehmen beliefern. Das wird echt krass!

| Frage:

Soll wirklich ein Sonntags-Fahrverbot eingeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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| Nein. Es soll kein Sonntags-Fahrverbot eingeführt werden. 68%
| Ja. Es soll ein Sonntags-Fahrverbot eingeführt werden. 25%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 8%
Auto, Umweltschutz, Arbeit, Finanzen, Umwelt, Verkehr, Geld, Wirtschaft, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Klimawandel, Fahrzeug, Klimaschutz, Die Grünen, Europäische Union, FDP, Gesellschaft, Klima, LKW, Partei, PKW, SPD, Unternehmen, Klimakrise
Wahlrecht ab 16?

Seid ihr für oder gegen ein Wahlrecht ab 16? Bei der Europawahl ist das Wahlalter bereits auf 16 heruntergesetzt. Ich bin definitiv gegen ein Wahlrecht ab 16. 16 Jährige lassen sich viel leichter durch zum Beispiel Familie oder Freunde in Ihrer Entscheidung beeinflussen. "Jo Bruder, wähl mal Partei XY, dass ist cool"

Bei den meisten 16 jährigen ist auch der Social Media Konsum sehr hoch und viele rennen ihrem Lieblingsinfluencer nach, die haben oft im Durchschnitt 2 Millionen Follower oder mehr, die Influencer könnten das Alter ihrer Zuschauer ausnutzen, indem sie sagen "Partei XY ist scheiße, wählt das bitte nicht". Der 16 jährige der sein Idol verfolgt wird denken "wenn er das sagt, stimmt das"

Mit 18 ist das etwas anders, man kommt mit 18 eher mit der Berufswelt und erwachsenen in Kontakt und kommt aus der Jugendgang raus, die dir erzählt was cool ist und was nicht. Ich bezweifel auch das 16 jährige wirklich wissen was die Europa Wahl ist 😅 Es gibt Ausnahmen aber als vollpubertierter 16 jähriger, denkt man an andere Interessen es ist nicht viele Jahre her, dass ich auch Mal 16 war 💪

Politisch hat man auch nicht viel erlebt außer Schlagzeilen, man kennt das Leben noch nicht.

Begründung gewünscht.

Ich bin dagegen 57%
Ich bin dafür 43%
Liebe, Europa, Arbeit, Finanzen, Männer, Studium, Schule, Familie, Freundschaft, Geschichte, Wirtschaft, Alter, Mädchen, Deutschland, Ausbildung, Politik, Frauen, Jugendliche, Sex, Recht, Gesetz, Karriere, Abitur, Europäische Union, Gesellschaft, Jungs, Jura, Wahlen
Gericht verurteilt Björn Höcke wegen SA-Parole?

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu je 130 Euro) verurteilt, weil er zum Abschluss einer Wahlkampf-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!" gerufen hatte (siehe hier und hier)

Der Slogan "Alles für Deutschland" wurde während des Nationalsozialismus von der Sturmabteilung (SA) genutzt. Kernfrage des Prozesses war, ob Höcke dies gewusst und insofern vorsätzlich gehandelt hat. Die Nichtkenntnis würde zur Straflosigkeit führen. Höckes Verteidigung hat angekündigt gegen das Urteil notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Ich persönliche glaube nicht, dass Höcke die Parole kannte. Die SA wurde 1934 entmachtet, so dass der Slogan nicht derart popularisiert wurde wie etwa "Meine Ehre heißt Treue" von der SS. Höcke ist zwar Geschichtslehrer, aber auch Lehrer sind keine Übermenschen, die alle geschichtlichen Details kennen. Ein Arzt kennt ja auch nicht jede Krankheit. Vor allem hat eine Verurteilung für Höcke nur negative Konsequenzen. Warum sollte er diese riskieren?

Was ist eure Meinung zu dem Urteil?

Richtiges Urteil. 72%
Falsches Urteil. 28%
Geschichte, Nachrichten, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Gericht, Psychologie, Drittes Reich, Extremismus, Justiz, Nationalsozialismus, SA, Sachsen-Anhalt, Strafrecht, AfD, Björn Höcke
Abtreibung ethisch falsch?

Ich argumentiere hauptsächlich utilitaristisch bzw. präferenzutilitaristisch, schaue trotzdem auf Kant.

Wiegt das potenzielle Leid, das durch die Abtreibung verhindert wird dem potenziellen Lebenswunsch des Menschen (Embryo) auf? (das ist die eigentliche Frage)

Mit potenziell meine ich eigentlich auch wahrscheinlich.

Der Mensch ist offenbar Zweck an sich selbst (Kant) und darf nicht verzweckt/objektifiziert werden, da man ihm sonst seine Würde nimmt. (für alle, die es nicht wissen: unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und eigentlich unser ganzes Grundgesetz basiert großen Teils aus Kants Erkenntnis. Zumindest wird sehr viel damit argumentiert)

Wenn man nun den Menschen tötet, um das Leid der Eltern (meist Mutter) zu verhindern, verzweckt man ihn und nimmt ihm das Recht auf Leben.

Soweit ich weiß darf in DE bis zur 22. Woche abgetrieben werden. Wenn man sich mal Bilder ansieht, ist ein solcher Mensch keineswegs nur ein einfacher Zellhaufen, auch viele Wochen davor nicht.

Für mich steht fest: Abtreibung ist prinzipiell falsch, weil der Mensch nicht nur verzweckt, sondern auch getötet wird. Ob es nun als niederer Beweggrund und somit als Mord bezeichnet werden kann, weiß ich noch nicht genau. Stand jetzt würde ich sogar vielleicht sagen ja, weil der Beweggrund (potenziell Leid verhindern) nicht dem potenziellen Lebenswunsch und nicht einmal potenziellen Lebensrecht (Embryo und Fötus sind biologisch klar als Mensch zu sehen) aufwiegt und somit niedrig ist. (Niedrig, weil es egoistisch ist (egoistisch, weil es die pontenzielle Verhinderung/Verminderung des eigenen Leids über den potenziellen Lebenswunsch und das Lebensrecht des Menschen (Embryo/Fötus) stellt))

Natürlich finde ich es super duper verständlich, wenn man als vergewaltigte Frau nicht damit klarkommt, dass aus diesem Verbrechen ein Kind entsteht, da das zu psychischen Problemen führen kann (wahrscheinlich wird).

Trotzdem würde ich Kant zustimmen, dass Ethische Prinzipien eigentlich kategorischer Natur sein sollten und sagen, das es prinzipiell trotzdem falsch ist, aus ausreichend wiederholten Gründen.

Hab sicher noch einige Saxhen vergessen, aber das ist das wichtigste.

Ich wünsche mir hier eine nach Habermas gerichtete Diskursethik, ich bin erst 18 (triggert ältere hoffentlich nicht allu sehr (Fehlschluss)), offen für Argumente und generell progressiv, danke!

Abtreibung, Deutschland, Recht, Gesetz, Psychologie, Demokratie, Ethik, Gesellschaft, Jura, Moral, Philosophie, Tötung, Abtreibungsrecht
Geht Deutschland den Bach runter (2024)?

Guten Abend liebe GF-Community.

Vorher habe ich mir wieder so wie des Öfteren Instagram-Reels über Deutschland angesehen. Und ja ... was soll ich sagen? Dieses Thema ist zu Recht umstritten.

Allerdings ist in diesem Reel ein Typ zu sehen der in dem Interview folgendes sagt:

Antwort des befragten:
Deutschland geht den Bach runter. Macht mal weiter eure Grüne Politik und eure linke Politik aber so (...). Ich bin auch gegen Rechts.
(Interviewer-Typ stellt Frage):
Wie würdest du das definieren: Rechts gegen Rechtsradikale, Rechtsextremismus, N*zis sowieso ist ja klar.
Antwort des befragten:
Ich finde Nationalismus ist bis zu einem gewissen Grad einfach dumm. Aber man lebt hier in Deutschland und man muss halt einfach da wo man lebt auch das Unterstützen was gerade Sache ist. Wenn ich daran denke dass alle Menschen reinkommen können. Ja okay. Meine Augen, Urgroßeltern waren auch Gastarbeiter. Aber sie haben einfach 50 bis 70 Stunden schichten gemacht in der Woche. Aber was jetzt abgeht was die Linke und die Grüne unterstützt das ist Schrott. Die kommen hier her beziehen Bürgergeld was finanziert Bürgergeld, eine Wohnung und dann gehen sie Schwarz Arbeiten. Finanzieren sich noch Luxuskarren während Deutsche arbeiten gehen. Bei aller liebe irgendwann ist auch genug. Wir werden einfach von A bis Z verarscht. Wir Degradieren uns in der Welt. Wir werden ausgelacht.

| Instagram-Reel:

https://www.instagram.com/reel/C6vL-x5MKQ7/?igsh=c3FqbHg3bDh1ODFs

| Frage:

Geht Deutschland den Bach runter?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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| Nein. Deutschland geht nicht den Bach runter. 59%
| Ja Deutschland geht den Bach runter. 39%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 2%
Internet, Gesundheit, Arbeit, Finanzen, Geld, Geschichte, Wirtschaft, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Social Media, Demokratie, Gesellschaft, Partei, Staat, AfD, Bürgergeld, Instagram
Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

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