Kleinunternehmer/Elternzeit/Arbeitsplatz zurück?

Wiesel1978  19.01.2024, 12:56

Warum nutzt Dein Mann nicht die Elternzeit?

Simy12 
Fragesteller
 19.01.2024, 13:01

Nein, weil er verdient mehr.
daher ich möchte lieber 1 Jahr die Elternzeit nehmen weil ich verdiene nicht viel.

2 Antworten

Regelungen zur Elternzeit sind im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) getroffen.

Die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" des Bundesfamilienministeriums enthält hierzu ausführliche Informationen. Kap. 2.11 dieser Broschüre informiert zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Elternzeit.

Der Anspruch auf Elternzeit ist im § 15 BEEG geregelt. Eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen besteht hierbei nicht.

Während der Elternzeit darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen. Der Kündigungs-schutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit (frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn) und endet mit deren Ablauf.

In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber aber bei der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) die Zulässigkeitserklärung der Kündigung beantragen. Ein solcher besonderer Ausnahmefall kann beispielsweise die Existenzgefährdung des Betriebes sein.

Der Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 gekürzt werden (§ 17 BEEG). Auch hier gibt es keine spezielle Regelung für Klein-unternehmen.


Simy12 
Fragesteller
 19.01.2024, 13:00

Hallo. Ich verstehe leider schwer….hab schon vorhin viel gegoogelt aber mir ist zu kompliziert zu verstehen.

ich meine es geht’s um Kleinunternehmen, ob Chefs müssen mich wieder zur ursprünglicher Arbeitsplatz zurücknehmen! Wer hat eure Erfahrungen/Erlebnis? Bitte hier berichten. Vielen Dank.

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In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber aber bei der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) die Zulässigkeitserklärung der Kündigung beantragen. Ein solcher besonderer Ausnahmefall kann beispielsweise die Existenzgefährdung des Betriebes sein.
Woher ich das weiß:Recherche

Simy12 
Fragesteller
 19.01.2024, 13:11

Falls der Betrieb läuft gut bis nach dem Elternzeit ist er verpflichtet mich wieder Arbeitsplatz zurücknehmen oder?

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Wiesel1978  19.01.2024, 13:13
@Simy12

Eine Gefährdung muss nachgewiesen werden. Daher gehe ich von einem "JA" auf Deine Frage aus. Allerdings kann sich das auch schnell ändern.

Kennst Du die Bilanzen bzw GuV der Geschäftsjahre?

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Simy12 
Fragesteller
 19.01.2024, 13:17
@Wiesel1978

Danke für Antwort.

Ich kenne mich nicht aus.

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