Lehrbetrieb Kündigung?

4 Antworten

Nach Paragraph 22 BBiG ist eine Kündigung in der Probezeit für beiden Seiten problemlos möglich. Danach kann der Ausbildende nur noch aus wichtigen Grund kündigen. Eine Krankheit wird nur dann als wichtiger Grund angesehen, wenn diese dauerhaft ist und eine schnelle Genesung nicht absehbar ist, sodass das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht wird.

Aber: Wenn immer wieder Erkrankungen (auch kurzzeitige) vorliegen, kann die zuständige Stelle ggf. die Anmeldung zur Prüfung ablehnen. Da nach Paragraph 38 BBiG die wesentlichen Lerninhalte geprüft werden müssen, die innerhalb der Ausbildungszeit nach Paragraph 14 BBiG erlernt werden müssen, kann die zuständige Stelle dabei Zweifel haben und die Zulassung zur Prüfung nicht erteilen. Dies muss dann gesondert untersucht werden.


Tiger22996427 
Fragesteller
 16.05.2024, 07:26

Danke vielmals für deine Antwort.

Wenn es wirklich zu einer Kündigung kommen würde. Was würde für mich dann möglich sein? War die ganze Lehrzeit dann für nichts oder gibt es da Möglichkeiten?

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torboso  16.05.2024, 07:35
@Tiger22996427

Also wie gesagt, wenn es nicht eine dauernde Krankheit ist, bei der jetzt schon absehbar ist, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann (bspw. Krebserkrankung), liegt kein wichtiger Grund vor. Im Regelfall sollte bei Azibis auch eine Abmahnung erfolgen. Für kurzweilige Erkrankungen wird für die Prüfungszulassung ein Richtwert von 10 Prozent der Ausbildungsdauer angenommen, aber auch diese sind nicht abschließend. Wenn der Ausbildungsbetrieb nachweisen bzw. erklären und glaubhaft machen kann, dass die Ausbildungsinhalte dennoch vermittelt werden konnten, ist eine Zulassung auch möglich.

Um auf deine Nachfrage aber nun zu kommen: In einem solchen Fall sollte man Grundsätzlich gegen die Kündigung arbeitsgerichtlich vorgehen. Azubis genießen einen hohen Kündigungsschutz, den aus kaum auszuhebeln möglich ist. Außerdem sollte mit der zuständigen Stelle (Kammer) Kontakt aufgenommen werden, um ggf. die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen, sodass die vorherige Ausbildungszeit angerechnet werden kann. Dabei muss natürlich auch der neue Ausbildungsbetrieb mitspielen.

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Tiger22996427 
Fragesteller
 16.05.2024, 07:38
@torboso

Alles klar ich danke dir wirklich vielmals für deine ausführliche Rückmeldung. Vielen Dank!

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Also als Ausbildner würde ich ebenfalls mit dir das Gespräch suchen. Gerade, wenn danach eine Übernahme anstehen sollte, will ich ja wissen, inwiefern Verlass auf dich ist. Wie sieht es denn aus mit der Migräne und dem Bauchraum? Bist du auf dem Weg der Besserung?

Gekündigt werden kann dir nicht, aber deine Ausbildung verlängert werden, wenn du den Stoff nicht schaffst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wellness, Beauty, Gesundheit

Einen Auszubildenden kann man kaum kündigen, da gibt es sehr strenge rechtliche Vorgaben. Bei zu vielen Fehlzeiten kann es aber sein, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst.


Tiger22996427 
Fragesteller
 16.05.2024, 07:19

Danke für deine Antwort. Was würde passieren, wenn man nicht zur Prüfung zugelassen wird?

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SlightlyAnnoyed  16.05.2024, 07:20
@Tiger22996427

Dann muss der Betrieb dich noch mal verlängern bis zum nächsten Prüfungstermin (meist ein halbes Jahr später). Wenn du dann auch nicht so weit bist, dann ist die Ausbildung beendet ohne Abschluss. Dann war deine Lehrzeit quasi für die Katz.

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Wenn Du immer eine Krankmeldung vorgelegt hast, sollte das kein Kündigungsgrund sein.

Dennoch macht sich der Arbeitgeber vielleicht Sorgen, daß Du mit dem Lehrstoff nicht nach kommst, daher ein aufklärendes Gespräch.

Sollte das aber nicht aufhören, gehe mal davon aus daß Du nach der Lehre nicht übernommen wirst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Tiger22996427 
Fragesteller
 16.05.2024, 07:09

Kann mich der Lehrbetrieb aber grundsätzlich aufgrund von zu vielen Abwesenheiten kündigen?

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christl10  16.05.2024, 07:10
@Tiger22996427

Wenn sie der Meinung ist, daß Du den Lehrstoff nicht mehr schaffst, dann schon.... aber warum solltest Du wieder so oft fehlen? So krank kann keiner sein...wohl kein Bock oder was?

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Tiger22996427 
Fragesteller
 16.05.2024, 07:12
@christl10

,,kein Bock‘‘ auf keinen Fall. Aber hatte in der letzten Zeit einige gesundheitliche Probleme die dazu geführt habe, dass ich nunmal oft gefehlt habe.

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Darkrider280  16.05.2024, 19:29
@christl10

Hmmm. Du scheinst nicht zu wissen, dass es Krankheiten gibt, die einen durchaus lange Zeit lahmlegen können und das auch immer wieder. Mit Unterstellungen wie kein Bock sollte man vorsichtig sein!

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christl10  16.05.2024, 19:33
@Darkrider280

Durchaus möglich...aber wenn ich mir so ansehe mit welchen Wehewechen man heutzutage zu Hause bleibt im Vergleich zu früher, da muß ich mich doch Fragen ob das alles so stimmt.

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