Wann man in einer behindertenwerkstatt arbeitet zählt das als versicherungspflichtig?
Angenommen man arbeitet da ein Jahr lang. Hat man dann recht auf alg 1??
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Beruf
Grundsätzlich zahlst du als Mitarbeiter dort in die Sozialversicherung ein. Die Arbeitslosenversicherung ist davon allerdings ausgenommen. Kein Anspruch auf Alg1.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitslosengeld, Ausbildung, Minijob
Wenn keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden, was in diesem Fall grundsätzlich der Fall sein sollte, besteht auch kein Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitslosengeld, ALG II, Jobcenter
Sofern man eine sozialversicherungspflichtige Vergütung erhält - Ja.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Meines Wissens nach arbeiten Personen in einer Behindertenwerkstatt nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einem arbeitsähnlichen Verhältnis. Somit dürfte eigentlich Anspruch auf ALG 1 bestehen, hier lasse ich mich aber gern korrigieren.