Wen gehört der vorgarten bei einem mehrfamilienhaus?

7 Antworten

SOFERN IM MIETVERTRAG NICHT ANDERS GEREGELT WURDE

  • im Einfamilienhaus zur Mietsache also dem Mieter
  • im Mehrfamilienhaus dem Eigentümer, der über dessen Nutzung und Pflege selber bestimmt und die Kosten dafür in der Regel über die Nebenkosten umlegt.

Hat man Interesse an der Gartennutzung sollte man sich mit dem Vermieter auseinandersetzen.

Vor dem Haus ein kleiner Vorgarten? Wie kann man den überhaupt nutzen? Wenn du dich um die Bepflanzung und Pflege kümmern möchtest, dann würde ich mich bei der Hausverwaltung melden. Wenn da mehrere Mehrfamilienhäuser in einer Reihe stehen und die die gleiche Hausverwaltung haben, kann es aber sein, dass nur einheitliche Bepflanzung erwünscht ist.

Bei einer gemieteten Wohnung mit gemeinsamen Gartenanteil ist der Vermieter zu fragen, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde. Zum Teil wird bereits im Mietvertrag eine Regelung vereinbart.

Das kann Pflegevorgaben und Gestaltungseinschraenkungen beinhalten.

Zumeist richtet sich die Gartennutzung danach, wer für die Pflege desselbigen aufkommt.

Smartass67  30.04.2024, 01:18

Das ist Unsinn.

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Alle dürfen ihn nutzen sofern kein Sondernutzungsrecht besteht, was sich wiederum aus der Teilungserklärung ergibt.

Der GANZE Garten gehört immer allen.