Wie erfüllen Kinder von Reisenden (Deutschen) die Schulpflicht?

3 Antworten

Gar nicht. Entweder tun sie das somit, bevor die Kinder sechs Jahre alt sind oder sie verlegen ihren Wohnsitz komplett in Länder, wo es keine Präsensschulpflicht gibt. Solang sie in Deutschland gemeldet und die Kinder schulpflichtig sind, hagelt es ansonsten Bußgelder. Und ja, auch Kinder, deren Eltern im Zirkus oder als Schausteller tätig sind, müssen dann an jedem Ort, wo "Halt gemacht" wird, die Schule besuchen.

Das geht sogar relativ einfach, solange dein Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist, ist alles paletti. Hauptwohnsitz heißt du länger als sechs Monate nicht in Deutschland bist. Dann kann das Schulamt dir absolut gar nichts.

Das muss mit der Schule abgesprochen werden.Die Kinder werden dann beurlaubt, müssen das Jahr dann wiederholen.