Wie kann ich bei Snapchat Widerspruch machen?

1 Antwort

Accounts in sozialen Netzwerken dürfen nicht ohne Begründung und ohne Anhörung der Betroffenen gesperrt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 179/20) und ist auch EU-Recht (vgl. Digital Services Act).

Ein Widerspruch kann wie folgt aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am (Datum eintragen) musste ich feststellen, dass mein Account (Name des Accounts eintragen) bei Snapchat gesperrt wurde. Unter Angabe meiner aktuellen Zugangsdaten kann ich nicht mehr auf meinen Account zugreifen.
Ich wurde vor der Sperrung nicht angehört, obwohl eine vorherige Anhörung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hätte erfolgen müssen (BGH, Urteil vom 29.7.2021 – III ZR 179/20). Außerdem sind Sie verpflichtet, mir einen Grund für die Sperrung mitzuteilen. Die unmittelbare Sperrung meines Accounts ohne vorherige Anhörung und ohne Angabe eines Grundes ist daher rechtswidrig. Ich bin mir keinerlei Handlungen bewusst, die eine Sperrung rechtfertigen.
Daher fordere ich Sie auf, meinen Account (Name des Accounts eintragen) bis zum XX.XX.XXXX zu entsperren. Kommen Sie dem nicht nach, werde ich gerichtliche Hilfe ich Anspruch nehmen.
Zudem mache ich von meinem Recht auf Übermittlung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO an die in meinem Account hinterlegte E-Mail-Adresse Gebrauch und fordere Sie auf, mir die Datenkopie unverzüglich zur Verfügung zu stellen, spätestens bis zum XX.XX.XXXX.
 
Mit freundlichem Gruß
 

Zustellungsberechtigt im Namen der Snap Group Limited für Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Sinne von §5 Abs. 1 NetzDG, § 20 UrhDaG, § 92 MStV, § 21 Abs. 2 JMStV und § 24d JuSchG ist:

Fieldfisher (Germany) LLP

Am Sandtorkai 68

20457 Hamburg

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