Andere Antwort

Artikel 1 (1) Grundgesetz.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

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Es ist sexistisch Frauen nur aufgrund ihres Geschlechts zu bevorteilen.

Also nein, die jetzigen Regeln sind schon sehr einfach für Frauen gehalten. Das ergibt zumindest meine Erfahrung. Da musst nichts verändert, bzw. zumindest nichts vereinfacht werden.

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Inwiefern soll dort das SEK vor Ort sein?
Die haben ihren Standort in Göppingen und fahren von dort einige Zeit mit dem Auto bzw eine kleiner Trupp kann mittels Hubschrauber verlegt werden.
Das ganze kam ja aus dem nichts. Wie bitte soll hier das SEK dazukommen?

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Nein, wenn es nicht geblitzt hat, dann nein.

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Nein, ausschließlich das reicht nicht für einen hinreichenden Tatverdacht für eine Blutentnahme.

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Leider haben wir Personalmangel und müssen fast jeden nehmen.

lg

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Wenn er sich davon beleidigt fühlt, entscheidet dass die Staatsanwaltschaft.
Wenn ich dich Schwein nennen würde, findest du es mit Sicherheit nicht toll.
Beides sind einfach nur Tiere.

lg

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Nein

Schuld hat ausnahmslos der Islamist der die Personen und somit unsere Demokratie angegriffen hat.

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Bei einem Täter der aus extremistischen Gründen direkte Teile unserer Demokratie (Polizisten) angreift und ermordet, ist grundsätzlich von einer Gefahr für die innere Sicherheit auszugehen

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Das kommt auf die verschiedenen Bundesländer (Polizeigesetze der Länder) und das Bundespolizeigesetz an.

Häufig wird im Rahmen der Notwehr geschossen oder um ein Verbrechen zu verhindern bzw den Täter nach einem Verbrechen an der Flucht zu hindern.

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