Der Afghane war doch top integriert 🙄
https://www.nzz.ch/international/islamistisches-attentat-in-mannheim-was-man-ueber-den-taeter-sulaiman-a-weiss-ld.1833487
Der Afghane war doch top integriert 🙄
https://www.nzz.ch/international/islamistisches-attentat-in-mannheim-was-man-ueber-den-taeter-sulaiman-a-weiss-ld.1833487
Natürlich eine sexuelle Belästigung. Und ein großes Problem, wenn dann daraus der Braten in der Röhre entsteht 🙄
Theoretisch darf das auch dein Hausarzt machen. Natürlich sollte er sich im Bereich JArbSchG und der Arbeitsmedizin schon etwas auskennen.
Also, einfach den Arzt ansprechen, ob er solche Untersuchungen durchführt. Das ist ja schleßlich kein Hexenwerk 😉
Wenn du jetzt sowieso noch die Auskunft abgeben musst, dann frage bitte direkt den Gerichtsvollzieher. Dieser erklärt dir das so, dass du das dann auch direkt verstehst. Das ist der einfachste Weg.
Der Rechtsbehelf sollte auf dem Schreiben stehen, welches du erhalten hast. Also einmal komplett lesen, verstehen und dann dementsprechend Einspruch einlegen. Kannst du das nicht alleine, dann wirst du wohl einen spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen müssen.
Was war es denn? Geschwindigkeit? Knapp über 400 € sind ja kein Pappenstiel 🙄
Lass dir das Geld auf keinen Fall auf dein Konto überweisen. Lieber in bar geben lassen und dann selbst bei der Fahrschule bezahlen. Oder die Oma macht das bar.
Keine Bezahlung über das Konto, das wird dir sonst spätestens bei der nächsten Weiterbewilligung angerechnet werden.
Das geht theoretisch auch ohne Fahrstunden, allerdings wird sich dein Fahrlehrer, welcher dich ja zur Prüfung anmelden muss, vorher überzeugen wollen, ob du die Anforderungen erfüllst. Die Einschätzung von diesem brauchst du also sowieso.
Die Anforderungen sind her gut beschrieben:
https://www.motorradfahrschule.net/aufstiegsmoeglichkeiten-der-zweiradklassen-motorradfuehrerschein/
§ 246 StGB: Fundunterschlagung kann mit einer Geldstrafe und sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Kapitalismus siegt, der Netto-Steuerzahler blutet und die Transferleistungsempfänger jammern. Also, alles wie sonst auch 🙄
Erst einmal nicht. Der Insolvenzverwalter wird allerdings, wenn er seine Arbeit gewissenhaft macht, dieses Veto gerichtlich klären lassen.
Man muss nachweisen, dass man seinen festen Wohnsitz in Spanien hat. In der Regel bedeutet dies, dass man mindestens 6 Monate im Jahr in Spanien lebt.
Du musst dich dann bei der zuständigen Führerscheinstelle anmelden. Theoretischen & praktischen Unterricht musst du dann, wie auch in D, in einer Fahrschule absolvieren.
In einem autorisierten Gesundheitszentrum musst du dann einen Sehtest und eine Gesundheitsprüfung bestehen.
Du brauchst dann
Gebühren fallen natürlich auch an 😉
Und das Schreiben hätte ich mir dann auch sparen können, steht ja alles im Link 😂🙄😂
https://www.spanienaufdeutsch.com/de/wissenswertes/detail/fuhrerschein-in-spanien/MzkzOQ==
Yumitori hat dir ja schon den entscheidenden Tipp gegeben.
Wende dich mit deinem Anliegen an die städtische Baubehörde und lass dich dort zu deinem Anliegen beraten. Dazu sind die Mitarbeiter nämlich auch da (außer ☕ trinken).
Dann hast du eine professionelle Einschätzung, die dir wahrscheinlich an ehesten weiter hilft.
Alternativ kannst du auch für geringes Entgelt auf Plattformen wie
https://www.frag-einen-anwalt.de/
dein Anliegen schildern. Dort antworten die passenden Anwälte dann innerhalb kürzester Zeit.
Tolle Idee! Wahrscheinlich haben die Polizisten noch nie davon gehört, dass solche illegalen Einrichtungen auch per BT oder Schalter bedient werden können. Aber egal, hat man die Vermutung, dass irgendetwas an dem Fahrzeug manipuliert wurde, dann geht das Fahrzeug (kostenpflichtig für dich) zum Gutachter.
Ja, kostet dann halt doppelt.
Findet man doch alles online. Über die einzelnen Wahlämter.
Z. B.
https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/bezirkswahlamt/
Das Radio gab es am 8.11.2013 (!) für 75 € zu kaufen 😉 Ja, das ist heute auch noch etwas wert, allerdings findet man so etwas meistens im Container auf dem Wertstoffhof.
So etwas würde ich mir nicht mehr kaufen. Zumal die BT-Koppelung mit aktuellen Handys eventuell Schwierigkeiten bereiten könnte.
Sofort an das Amt wenden und einen Antrag aus Ratenzahlung stellen. Dieser wird auch mit passenden Raten bewilligt werden.
Allerdings solltest du diese auch zahlen können. Denn bei Nichtzahlung wird der Betrag dann in der Regel sofort fällig.
Aber das steht ja alles in den Bescheiden.
Wer würde denn gerne unter anderem gegen den aktuellen Bundeskanzler ermitteln? Da macht man sich bei dessen Amigos keine Freunde.
In diesem Zusammenhang mag ich einmal an die Affäre um die Steuerfahnder in Hessen erinnern! Hier wurde ja auch zuerst ermürbt und jetzt kommen navch und nach die Abgründe ans Tageslcht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahnder-Aff%C3%A4re
Natürlich kann man vermeintlich gelöschte Nachrichten wieder herstellen. Gerade ist die Möglichkeit bei Whatsapp in aller Munde. Hier, weil die Nachrichten halt nicht wirklich gelöscht worden sind, sondern sich immer noch in einem versteckten Ordner befinden. Das wird auch so von anderen Anwendungen praktiziert.
Einzig die Möglichkeiten "40 to-Presse" oder Mikrowelle schützen vor dem Auslesen alter Daten. Nun ja, vielleicht auch das mehrfache Überschreiben aller Daten.
Du trödelst echt 10 Monate herum, bevor du die geforderten Unterlagen abgibst und fragst dich jetzt, warum dein Antrag noch nicht genehmigt wurde? Ich würde mal sagen, dass du das selbst verschuldet hast.
Immerhin hast du ja vorher noch keinen rechtsgültigen Antrag gestellt, sodass die mögliche Zeit bis zu Theorieprüfung ja auch noch lange möglich ist.