Fremdgehen ist in den meisten Rechtssystemen kein Verbrechen oder keine Straftat, weil es in erster Linie eine Verletzung des Vertrauens und der Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern darstellt, anstatt eine Verletzung der öffentlichen Ordnung oder der Rechte anderer Personen. In vielen Ländern gibt es jedoch rechtliche Konsequenzen für bestimmte Formen des Fremdgehens, insbesondere wenn es zu einer Verletzung von Eheverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen kommt. Diese Konsequenzen können in Form von Scheidungsverfahren, Unterhaltszahlungen oder der Aufteilung von Vermögen auftreten. Darüber hinaus kann Fremdgehen in einigen Kulturen und gesellschaftlichen Kontexten stark stigmatisiert sein und zu sozialen Konsequenzen führen, wie z.B. dem Verlust des sozialen Ansehens oder der Unterstützung durch Familie und Freunde. Letztendlich wird die Beurteilung von Fremdgehen und seine Konsequenzen von individuellen moralischen, kulturellen und sozialen Normen geprägt, aber es ist in der Regel kein Verbrechen im rechtlichen Sinne.
Lg Jana