Jean Jules Emile Peuvergne war Gouverneur vom 7.3.1913 bis 23.10.1925, Jean Louis Georges Poiret war sowohl sein Vorgänger als auch sein Nachfolger.

Eduard Haber war auf der anderen Seite der Erdkugel aktiv: Er wurde 1913 wurde Stellvertreter des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea und 1917 dort der letzte deutsche Gouverneur. (Mit Nigeria hat er auch nichts zu tun. Tippfehler?)

Amédée William Merlaud-Ponty war von 1908 bis 1915 Generalgouverneur des gesamten Französisch-Westafrika, wozu u.a. auch Guinea gehörte.

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Tausend ist eine unglaublich hohe, deshalb kaum mögliche Zahl von vorstellbaren 'Vorbenutzern'. Eine Einwegflasche hat ja eigentlich gar keine 'Vorbenutzer', weil sie vor der Befüllung neu hergestellt/recycelt wird, eine Mehrwegflasche mag zwar bis zu 50mal nach gründlicher Spülung neu befüllt worden sein, sie müßte aber jedes Mal von 20 Mitgliedern einer 'Saufgemeinschaft' im Umlaufverfahren geleert worden sein, damit man auf 1000 Benutzer kommt.

Also klare Antwort auf die Frage: Nein! Theoretisch denkbar, praktisch aber unmöglich.

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Es handelt sich offensichtlich um Einweg-Pfandflaschen. Der Markt muß für diese Flaschen Pfand erstatten - selbst wenn er sie nicht verkauft hätte - da er ja nachweisbar gleiche Flaschen (10x 0,25 Cent anstandslos erstattet!) verkauft. Die Annahme muß notfalls händisch erfolgen, wenn ein Rückgabeautomat die Annahme verweigert, weil er z.B. das Pfandsiegel oder den Strichcode aus irgendeinem Grund (Beschädigung, Beschmutzung) nicht lesen kann. Die Filialleiter kennen inzwischen sehr gut die Bestimmungen des hierfür geltenden Verpackungsgesetzes, weil eine Verweigerung der Pfanderstattung im Wiederholungsfall zu einer Ordnungsstrafe in fünfstelliger Höhe führen kann!!! Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist das jeweilige örtliche Ordnungsamt. Formblätter für die Meldung gibt es im WWW von den Verbraucherschutzorganisationen.

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Deckel und Etikett sind nicht zu 100 % recycelt, können aber durchaus zu einem bestimmten (geringeren) Prozentsatz aus Recyclingmaterial bestehen, der möglicherweise schwankt - je nach Marktangebot an preiswerten Materialien. (Geld regiert die Welt...)

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Die Frage ist hochbrisant, weil sie völlig unterschiedlich beantwortet wird! Ich mache die Lösung davon abhängig, wie der Getränkepreis bekanntgegeben wird: 

Wenn ich in einem Imbiß zu meinem Essen ein Getränk in Pfandflasche/Pfanddose kaufe, gehört nicht nur das Getränk sondern auch die Verpackung mir. Im Preisaushang muß dann der Pfandbetrag beim Getränkepreis zusätzlich angegeben sein. Das gilt sowohl für Einweg- als auch für Mehrwegverpackungen. 

Wenn ich in einem 'Nobelrestaurant' Mineralwasser bestelle, das mir in einer Pfandflasche serviert wird, die im Getränkepreis auf der Speisekarte nicht als pfandpflichtig aufgeführt ist, habe ich nur das Getränk gekauft und die Flasche gehört mir nicht. 

Das ist meine Meinung. Mich würde dazu aber sehr eine juristische Würdigung interessieren - gern von meinem geschätzten user 'Cokedose', der auf diesem Gebiet ja wirklich kompetent ist.

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Immer da sammeln, wo die meisten Besoffenen sind: samstags und sonntags am ehesten am Bahnhof, in der Woche ansonsten aber auch unabhängig davon auf den Schulhöfen, wo die Kinder das Geld ihrer Eltern ja zu gern leichtfertig wegwerfen, zu jeder Zeit und auf jeden Fall aber in den Abfallbehältern der Supermärkte (Illegal!): ALDI und LIDL akzeptieren ja zum Glück keine Mehrwegflaschen, die finden sich dann halt zu Massen dort, Kaufland und andere akzeptieren keine Einweg-Glasflaschen, die man dann dort oft im Mülleimer holen kann (auch illegal!). Weitere (illegale) Fundgruben: die Wertstoff-Container.

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Liegen lassen und gleichzeitig aufheben geht ja nicht, ich hebe deshalb so eine Flasche auf. Wenn das keiner sieht, ist es mir überhaupt nicht peinlich, wenn 20 Leute um mich herumstehen und mit dem Finger auf mich zeigen - ja dann verzichte ich wohl doch eher...

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Diese Praxis ist nicht zulässig!

Zitat 1:

Für Einwegflaschen (die mit dem DPG-Pfandsiegel) gilt das Verpackungsgesetz: Mit Ausnahme von sehr kleinen Geschäften nehmen alle Händler die Flaschen derselben Materialart an, die sie auch verkaufen - unabhängig von Marke oder Flaschengröße.

Zitat 2:

Für alle pfandpflichtigen Einweg-Verpackung beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent.

Ich spare mir hier die Quellenangaben, da es unzählige gleichlautende Angaben im Internet gibt.

Im privaten Verkehr (Familie, Freundeskreis...) sind - spasseshalber ! - alle denkbaren Regelungen möglich, im Geschäftsverkehr gilt das Verpackungsgesetz.

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LIDL hat nur Einweg-Pfandflaschen im Sortiment, keine Mehrweg-Pfandflaschen - und zwar sowohl Plastik- als auch Glasflaschen, alle mit dem bekannten DPG-Pfandzeichen. Alle Pfandflaschen von LIDL aus Plastik nimmt auch Kaufland gegen Pfanderstattung von 25 Cent an, Pfandflaschen von LIDL aus Glas nimmt Kaufland aber grundsätzlich nicht an. Sonderfall: Manche Glasflaschen von LIDL (Perlenbacher) nimmt Kaufland kurioserweise aber dann an, wenn sie kein DPG-Pfandzeichen mehr haben! Sie werden dann vom Rückgabeautomat als Einheits-Bierflaschen betrachtet und mit Pfandwert 8 Cent anerkannt...

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Da dieser Netto mit Sicherheit Dosen mit Einwegpfand verkauft, muß er auch die von anderen Händlern mit Einwegpfand verkauften Dosen gegen Pfanderstattung zurücknehmen - auch wenn sie der Rücknahmeautomat nicht annimmt. Unter dem folgenden Link der Verbraucherzentrale ist der Sachverhalt gut erklärt und u.a. auch ein 'Schreiben an die Ordnungsbehörde wegen Verweigerung der Rücknahme von Einwegpfand' als PDF zu finden:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/fragen-und-antworten-zum-einwegpfand-dosenpfand-11505

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