Kann Fahrschule erneut Grundgebühr verlangen?

Guten Tag,

ich bin zur Zeit bei der gefühlt teuersten Fahrschule Deutschlands, der 123-Fahrschule. Dort mache ich den A2 Führerschein. Angefangen habe ich Mai ´23 und war Mitte Oktober mit der Theorie und allen Fahrstunden bis auf die Nachtfahrt durch. Diese wollte ich erst machen wenn ein Prüftermin fest steht, quasi als Übungsstunde.

So nun konnte man ja über den Winter nicht fahren und seit Anfang März warte ich nun wieder. Bei nachfragen wird nur gesagt der TÜV lässt auf sich warten.

So nun zu meiner Frage. In der AGB der Fahrschule steht:

"6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Beendet der Fahrschüler seine Ausbildung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags, so ist 123fahrschule berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes vom Fahrschüler eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des zu dem Zeitpunkt gültigen Grundbetrag zu verlangen"

Erstmal ist es mir überhaupt nicht möglich innerhalb eines Jahres fertig zu werden da Termine für Fahrstunden geschweige denn eines Prüftermins schwer zu bekommen waren und teilweise auch abgesagt wurden, wofür ich dann auch eine Gebühr von 5€ zahlen musste. Und außerdem sollen mir der volle Grundbetrag berechnet werden und nicht nur 50% wie festgelegt. Ist es rechtens dass die Fahrschule mir erneut 400€ berechnen will? Ich sehe nicht wo dies gerechtfertigt wäre da sie keinerlei Leistung mehr erbringen muss für die ich nicht sowieso schon zahlen muss.

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SURRON BIKE OHNE FÜHRERSCHEIN?

Guten Tag,

da ich online bisher leider keine endgültige Antwort auf meine Frage finden konnte dachte ich mir das ich es hier mal versuche. Vorab: Ich bin 19 Jahre alt und habe bisher noch keinen Führerschein gemacht da sich das bisher aus verschiedensten Gründen bislang in die Zukunft verschieden hat. Jetzt bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Surron Bikes auch in Deutschland langsam aber sicher ein Thema werden. Online habe ich gefunden das man diese mittlerweile Straßenzulassen kann und diese dann mit einem Mopped oder Autoführerschein auf Straßen fahren kann. Allerdings schreibt Motorradonline.de folgendes: “Knappe 80 km/h sind offroad möglich, dann darf die X nicht auf die Straße. Mit Nummernschild sind 45 km/h mit dem AM-Schein erlaubt.”(https://www.motorradonline.de/elektro/sur-ron-lightbee-x-fahrbericht/). Ich verstehe das ganze jetzt so, dass wenn man das Bike ausschließlich Off Road nutzt auch ohne Straßenzulassung und Führerschein fahren darf. Außerdem zählen sie ja tatsächlich noch als E-Bikes oder werden zumindest häufig als solche bezeichnet. Mir stellt sich dann zudem auch die Frage ob auf Radwegen gefahren werden darf. Und ob auch Landstraßen verboten sind nachdem diese ja auch von Fahrradfahrern ohne Führerschein genutzt werden dürfen. Es würde mich sehr freuen wenn sich hier jemand finden sollte der sich in dem Thema etwas auskennt. Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag!!

LG

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