Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Ersthelfer bei Verkehrsunfall gewesen?

Ich war heute ersthelfer bei einem relativ unschönen Motorradunfall. Ich selbst war ebenfalls mit dem Motorrad unterwegs, wir haben sofort angehalten und dem verunfallten man geholfen.

Es war ein älterer Herr, irgendwas zwischen 55 und 65 hätte ich gesagt. Er war einfach ein Teddybär.

Es war halt ein 120kilo schwerer, 1.90m großer Typ auf seiner chopper, so wie man ihn sich vorstellen würde.

Der Mann hatte solche Schmerzen in der Schulter, dass er nicht liegen bleiben konnte, nachdem wir ihm also den Helm und die sturmhaube abgezogen haben (er bekam mit Helm fast keine Luft aufgrund der knallenden Sonne und der hitze), haben wir ihn hingesetzt (bewegt hat er sich teilweise selber, aber es ging nicht alleine durch seine schmerzen).

Er hat sich eine halbwegs angenehme Position ausgesucht und ich hab ihn mit meinen Beinen abgestützt, so dass er sich an mich angelehnt hat. So haben wir verweilt und ich hab mit ihm geredet bis der Krankenwagen da war.

In dem Moment hab ich da null drüber nachgedacht, auch danach erstmal nicht.

Aber seit einigen Stunden kommt mir der Mann immer wieder in den Sinn, seine Frau und Freunde waren ebenfalls am unfallort, allerdings der Situation geschuldet eher passiv als aktiv (seine Frau wurde von zwei Autofahrern in ein Gespräch verwickelt und abgelenkt, zwei der Freunde haben die gesamte Straße gesperrt damit nichts schlimmeres passiert).

Mit der Frau habe ich mich für ca eine Minute unterhalten und nachdem die Polizei unsere Daten aufgenommen haben und der Mann im rtw war haben wir die unfallstelle auch wieder verlassen, wir wurden ja nicht mehr gebraucht.

Mich würde tatsächlich einfach interessieren wie es ihm geht, ob alles in Ordnung ist, den schön sah es wirklich nicht aus, auch wenn er die ganze zeit bei Bewusstsein war.

Meine Mutter meinte, wenn es mir garkeine ruhe lässt, solle ich mich doch mal bei der Polizei melden und nachfragen, ich geh aber mal davon aus dass dir mir sowieso keine Informationen geben würden. Dann meinte sie, dass die Polizei aber der Frau meine Nummer geben könnte, und diese sich eventuell bei mir melden könnte (falls von Ihrer Seite aus Interesse besteht natürlich).

Kommt das nicht total übergriffig rüber beziehungsweise ist das nicht irgendwie eine Grenze die ich damit überschreiten würde?

Mir lässt das halt echt absolut keine Ruhe..

Gibt es hier jemanden der eventuell schonmal eine solche Situation erlebt hat und eventuell Tipps hat damit umzugehen?

Es geht weniger drum das gesehene zu verarbeiten, ich bin recht hart im Nehmen was das angeht, es ist tatsächlich mehr dieses emotionale.

Ich meine ich bin knapp 20, fahre seit ich 16 bin Motorrad und seit 1½ Jahren auch Auto, das war das erste mal das ich sowas erlebt habe. Ich hab absolut kein plan damit umzugehen wenn ich ehrlich bin. Mir hängt einfach die ganze zeit im Hinterkopf wie es dem mann (und auch seiner Frau) geht..

Wir würdet ihr euch fühlen wenn ein ersthelfer sich erkundigt? Würdet ihr euch freuen oder findet ihr das eher unangenehm?

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