Ablehnung des Jobcenter für Übernahme einer wohnung trotz Schwangerschaft im 7. Monat und voraussichtlich alleinerziehend was tun?
Ich habe ein dringendes Anliegen, ich bin 19 Jahre alt und nun fast im 7. Monat Schwanger und suche seit über 4 Monaten eine Wohnung. Den WBS habe ich bereits und bin in allen möglichen Wohnungsvermittlungen eingetragen, auch in der vom Amt. Es kam bis dato keine einzige zusage geschweige denn ein Wohnungsangebot seitens JC. Die Wohnung die ich jetzt anmieten muss bzw welche ich schon amgemietet habe, habe ich nach über 200 angeschriebenen Wohnungen schwer selber bekommen aus eigener kraft. Die Wohnung die ich jetzt anmiete, da ich gezwungen bin aufgrund drohender Mittellosigkeit sowie Obdachlosigkeit, ubersteigt den Spiegel um lächerliche 28,80€. Ich bin natürlich bereit diesen geringfügigen Überschuss selber zu zahlen weil ich keine Zeit mehr habe aussichtslos wohnungen zu suchen, von zuhause rausgeschmissen wurde und nun langsam endlich für das Kind, Bett, Wickelkommode sowie weitere Artikel kaufen muss und mich einrichten muss. Das Jobcenter liest keinen meiner Anträge durch und schickt eine Ablehnung ohne auf meine besondere Situation acht zu geben. Ich werde auch allein erziehend sein da ich keinen Kontakt mehr zum Zeuger habe und die Situation sehr schwierig ist, somit bin ich komplett auf mich gestellt. Ich habe mir jetzt notdürftig sogar Geld geliehen um die erste Kaution in Rate zahlen zu können damit ich nicht in der Obdachlosigkeit ende. Ich habe Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung, auf diesen wurde gar nicht erst eingegangen sondern das gleiche Ablehnungsschreiben welche das JC bereits geschickt hatte einfach nochmal zugeschickt. Ich hab einfach Angst das mir das Jobcenter die Ersteinrichtung nicht zahlt die Kaution nicht erstattet und keine Ausstattung für mein Baby stellt. Ich bin mir ziemlich sicher das dass alles nicht ganz rechtens seitens des JC ist, da wie gesagt ich mich in einer sonder Situation mich befinde und das alles nicht aus Lust und Laune gemacht wird UND es um lächerliche 28,80€ geht. Telefonisch gibt es keine gescheite Auskunft. Auf die Widersprüche wird nicht geantwortet, Hilfestellung gibt es keine und ich weiß das man den vorgegebenen Spiegel in Ausnahme und Notfällen um 10% übersteigen darf. Es ist alles gegeben bei mir, dennoch wird mir nicht geholfen was unerhört ist. Ich hoffe auf Tipps, eventuelle rechtliche Ansprüche, vielleicht sogar vorlagen welche ich beim JC nachreichen könnte um mir somit mein Recht, das Kind in einem ruhigen natürlichen Umfeld großziehen kann erkämpfen und durchsetzen kann. Vielen Dank auf eure Hilfe.
4 Antworten
Hallo Buri32,
Ich kann aus eigener Erfahrung nur bestätigen, dass man dort immer wieder hingehen muss und sich am Besten alles bestätigen lässt, was man dort einreicht. (Kopie abstempeln lassen.) Du musst Durchhaltevermögen beweisen, insbesondere in deiner momentanen Situation. Es ist unglaublich, wie viele Leute sich damit beschäftigen, dass das JC angeblich keine Wohnungshilfe anbietet, anstatt dir einen vernünftigen Rat zu geben.
Mein Rat lautet: Du darfst nicht darauf warten, dass andere etwas für dich tun. Wenn du abwartet, hast du am Ende keine Wohnung und kein Geld und dann sagen die dir nur, dass du dich mehr bemühen musst.
Such dir am Besten erstmal eine kleine Wohnung. Selbst wenn sie nicht perfekt ist, ist es immer noch besser als auf der Straße zu landen. Danach kannst du immer noch nach einer besseren Wohnung suchen. Vereinbare Termine, und sage dort direkt, dass die Miete vom Amt übernommen wird. Deinen neuen Vermieter interessiert nämlich nur, dass seine Miete pünktlich bezahlt wird.
Vom Amt kannst du dir auch eine Grundausstattung für deine neue Wohnung finanzieren lassen.
Alles Gute für dich!
Freue mich darauf von dir zu lesen. Sowas regt mich immer wieder auf, wenn Leute ihren Senf dazu geben, deshalb habe ich auch fleißig kommentiert. Dir auch liebe Grüße
Vielen Dank für den Stern. :D Hast du schon was erreichen können? Drücke dir weiterhin die Daumen.
Hallo Buri,
Wie ich aus deiner Erklärung herausgelesen habe, bist du gerade im Leistungsbezug. Wenn das der Fall ist, hat das Amt die Pflicht den Mietzuschuss zu zahlen. Wo meine Frau und ich umgezogen sind mussten wir 3 Wohnungen vorstellen und das Amt kann sich dann eines aussuchen (meistens das günstigste). Tipp: such dir deine lieblings Wohnung und nehme 2 teurere Wohnungen die du nicht beziehen willst.
Wegen den Ablehnungen kann ich nur eines sagen. Hör auf Briefe zu schicken. Geh persönlich zur Leistungsabteilung (vorher Termin vereinbaren). Lege den Mietvertrag, Mutterpass usw. dort direkt vor. Dort muss sich der/die Betreuer/in mit dir befassen und dir zuhören.
Bei Briefen sind das nur trockene Fakten, die die nur abgleichen und da knapp 30€ zuviel sind, wird abgelehnt.
In letzter Instanz kannst du zur öffentlichen Rechtsberatung (kostet max 20€) gehen.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. Dir wünsche ich viel Glück für die Zukunft.
Danke für die freundliche Antwort sehr lieb deinerseits. Das Amt will mir zurzeit weiss machen das die für mich zuständige Beraterin angeblich nicht zu erreichen ist und krank ist, aber ich nehme mir das gerne zu Herzen und gehe dort mal persönlich hin. Die Korrespondenz über Brief/ Email verkehr ist tatsächlich katastrophal da hast du recht. Es ist alles auch relativ "frisch" bzw gestern erst eingeflattert und ich hab erstmal geweint und war sehr frustriert. Ich mache gleich morgen früh einen Termin bei der Leistungsabteilung und nehme die genannten Unterlagen da auch mit. Vielen Dank nochmal
Das JC kann einen wirklich fertig machen. Habe auch schon einiges mit denen durch.
Und wenn das mit dem Berater nicht klappt, gehe sofort zum Abteilungsleiter. Kann sein, dass du den ganzen Vormittag da rumsitzen wirst.
ABER: werde niemals Emotional dann stellen die gerne auf Stur. JC Hamburg btw. Immer sachlich bleiben und Alle Fakten auf den Tisch legen.
Wichtig wäre zu erfahren, wie es zu der drohenden Wohnungslosigkeit gekommen ist. Wo und auf wessen Kosten hast du vorher gewohnt/gelebt?
Du schreibst "von Zuhause rausgeschmissen" daher nehme ich an du hast nicht vor beginn der Wohnungssuche beim Jobcenter beantragt das du umziehen möchtest?
Kann gut sein das deine Eltern dir die Wohnung zahlen müssen bis du 25 bist, sofern du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, denn bis dahin sind sie Unterhaltspflichtig und wenn sie dich rauswerfen müssen sie halt anderweitig für deinen Unterhalt aufkommen.
Irgendwas fehlt da in deiner Story!
Das mit der Unterhaltspflicht ist so auch nicht richtig. Sobald du in einer eigenen Wohnung wohnst, bist du selbst verantwortlich. Dann bekommst du das Kindergeld und nicht deine Eltern das ist der "Unterhalt" mehr ist nicht.
Sobald du in einer eigenen Wohnung wohnst, bist du selbst verantwortlich.
Sofern man aus Freien Stücken auszieht ja, aber nicht wenn die Eltern einen explizit rausgeworfen haben, einen also nicht mehr bei sich wohnen lassen.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes schulden die Eltern gem. § 1612 BGB nicht mehr nur Naturalunterhalt, sondern grundsätzlich, im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht, die Entrichtung einer Geldrente.
Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern nun die Art der Unterhaltsgewährung bestimmen. Dabei können die Eltern zwischen Natural- oder Barunterhalt wählen.
Die Eltern können folglich entweder ihr nun volljähriges Kind weiterhin bei sich wohnen lassen und Unterhalt für den restlichen Lebensbedarf leisten und damit auch weiterhin Naturalunterhalt leisten oder Barunterhalt im Sinne der Gewährung einer Geldrente.
Bestimmen die Eltern diese Art von Unterhalt sind dem volljährigen Kind eine eigene Wohnung sowie der weitere Lebensbedarf im Sinne einer Geldrente zu entrichten.
Hierdurch können die Eltern bestimmen, ob das Kind weiterhin in der elterlichen Wohnung bleiben darf. Verneinen sie dies, so sind sie dem volljährigen Kind jedoch trotzdem weiter zum Unterhalt im Sinne des Barunterhalts verpflichtet.
https://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles/Kind_wird_volljaehrig_und_wohnt_bei_Eltern_Welche_rechtlichen_Moeglichkeiten_bestehen_fuer_die_Eltern_das_Kind_aus_der_Wohnung_zu_bringen
Im Regelfall ja, aber bei mir war die gesonderte Situation das ich zuhause auch miete bezahlt habe also bei meiner Mama in Höhe von knapp 350€ welches vom JC übernommen wurde, da sie mich verpflichtet hat Beiträge zu leisten weil sonst ihr Gehalt nicht ausreichen würde die Miete zu decken. Das Kind kann unter keinen Umständen ja dort auf die Welt kommen das steht natürlich außer Frage. Ich habe natürlich angegeben das ich ausziehen möchte habe alles der norm nach gemacht. Mich umgehend dann um einen WBS gekümmert und angegeben was die Umstände und die Situation ist.
Das Problem ist, das das Jobcenter dem dennoch erstmal zustimmen muss, Bürokratie halt, kann wirklich sein das es daran jetzt harkt.
Ich würde mir an deiner Stelle mal einen Sozialarbeiter besorgen, die können dir bei sowas super helfen, und in der Regel zickt die Arge weniger rum wenn dritte beteiligt sind, wo sie wissen: Die haben Ahnung!
Wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Danke sehr, sehr liebe Antwort von dir !!! Ich hab jetzt eine Wohnung ohne deren Einverständnis angemietet und werde mir wenn es sein muss mir das Recht der Kosten Übernahme dererseits einklagen. Aber ja du hast recht ich werde jetzt komplett am Ball bleiben und stets persönlich erscheinen. Ich verstehe auch nicht wieso jeder auf die Vermittlung vom Amt eingeht und mich deshalb versucht zu diffamieren obwohl ich noch sehr jung bin. Da kann sich ein Großteil der Community eine Scheibe abschneiden. Ich wünsche dir das beste und gebe zwischendurch mal Meldung welche Schritte gegangen worden sind und was man erreicht hat. Liebe Grüße!!!