Bruder will Gebrauchtwagen doch noch checken lassen?
Mein kleiner Bruder hat sich etwas voreilig ein Auto „gekauft“ bei einem Händler.
Gestern wurde der TÜV vom Händler fertig gemacht, er war schon beim Strassenverkehrsamt und der Versicherung für die Anmeldung heute kann das Auto um 14 Uhr mit der Bezahlung abgeholt werden.
Jetzt will er (weshalb er erst jetzt auf die Idee kommt) erstmal für ein Gebrauchtwagencheck in eine Werkstatt. Kann er das noch machen bevor er zahlt und sich am Ende doch noch gegen entscheiden jetzt nach dem Aufwand mit tüv, Versicherung, Anmeldung?
Noch eine Info: einen Kaufvertrag gibt es nicht
5 Antworten
Natürlich gibt es einen Kaufvertrag – der kann genauso gut mündlich abgeschlossen werden. Ist allerdings nicht so geschickt.
Nein, offiziell kann sich dein Bruder natürlich nicht mehr dagegen entscheiden. Allenfalls aus Kulanz des Händlers, aber nachdem der Wagen jetzt auch schon angemeldet ist bestimmt nicht mehr, da ist ja für den Händler schon ein Wertverlust entstanden. Allenfalls wenn er dem Händler nachweisen kann, dass er absichtlich irgendwelche großen Mängel verschwiegen hat, könnte er juristisch dagegen vorgehen, aber da ist der Ärger vorprogrammiert und die Beweislast ist auch schwierig.
Ja, zum Check sollte dein Bruder den Wagen vielleicht einfach bringen, um mal eine Übersicht und ein gewisses Sicherheitsgefühl zu erlangen.
Die Gewährleistung greift aber nicht unbedingt in jedem Fall. Aspekte, die unter einen normalen Verschleiß gemäß Alter und Laufleistung fallen können – zum Beispiel Bremsen, Kupplung, Radaufhängung in etc. – fallen nicht darunter, genauso wenig Aspekte, die dein Bruder vor Ort bei genauerer Prüfung selbst hätte feststellen können – zum Beispiel eine defekte Klimaanlage, ein defektes Hifi-System, abgefahrene Reifen oder Ähnliches.
Warum gibt es keimen Kaufvertrag? Des gibt es auf jeden Fall. Wenn kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt ist das unseriös.
Auch mündlich abgeschlossene Verträge sind gültig, es bedarf nicht der Schriftform.
Falls der Händler sich darauf einlässt aus Kulanz, dann wird dein Bruder die bisher erbrachten Leistungen natürlich bezahlen müssen.
Auch mündlich abgeschlossene Zusagen sind Verträge und somit einzuhalten.
Ohne Kaufvertrag würde ich bei dem Händler nicht mal ne Visitenkarte mitnehmen.
Ich meine damit, dass der Kaufvertrag noch nicht zu Stande kam. Soll heute gemacht werden.
Ist er nun zustande gekommen? Immerhin hat dein Bruder schon alles in die Wege geleitet.
Ich meine damit den schriftlichen Kaufvertrag. Der wird heute noch gemacht
Wenn der Händler das zulässt.
Ein Vertrag wurde bereits mündlich geschlossen.
Sollte mein Bruder am besten trotzdem nach dem Kauf zu einem Gebrauchtwagencheck gehen? Weil wenn was nicht stimmt greift doch die Gewährleistung oder nicht?