Dachboden während Bauphase Sondereigentum?

3 Antworten

Das Dach gehört immer zum Gemeinschaftseigentum...daher bist du auch haftbar für alle Schäden...

Nein, das ist so nicht korrekt. Der "dazugehörige Dachboden" ist das, was in der Teilungserklärung benannt wurde: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum oder Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht. Bei jeglicher Änderung müsste die Teilungserklärung geändert werden.

Also, einfach ´mal in die TE schauen, was der "dazugehörige Dachboden" tatsächlich ist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Spitzboden vorher nicht ausgebaut war, wird es wohl Gemeinschaftseigentum gewesen sein (?). Schau einfach nach in der Aufteilungserklärung.

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