Darf das Einwohnermeldeamt meine Adresse weitergeben?

5 Antworten

Ja, das ist gesetzlich explizit zugelassen in § 50 Abs. 1 BMG.

Wie kann ich es verhindern das Parteien und Organisationen meine Adresse bekommen?

Indem du gegenüber deiner zuständigen Meldebehörde der Übermittlung widersprichst (§ 50 Abs. 5 BMG). Formulare dafür findest du auf der Webseite deiner Stadt, ansonsten genügt ein formloses Schreiben.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja, die Weitergabe von Einwohnermeldedaten, z.B. an Parteien, ist gesetzlich im Melderecht geregelt.

§50 Abs. 1 BMG dürfte zutreffen.

Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen.

Kostet den Parteien übrigens Geld!

Du musst dazu zum Einwohnermeldeamt gehen und eine Erklärung abgeben, dass deine Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Das ist möglich. Wird oft bei Polizisten z.Bsp. gemacht. Dann wird ein Sperrvermerk eingetragen.

Du bist im Wahlverzeichnis Deines Bezirks verzeichnet und da kommt jede Partei dran