Darf ein Gläubiger nach der Restschuldbefreiung wieder die Forderung stellen?

5 Antworten

Meine Frage ist jetzt, ob sie das überhaupt dürfen?

Ja sie dürfen dich anschreiben.

Du darfst aber genauso mit Verweis auf das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (am besten mit Aktenzeichen), dass die Forderung erlöschen ist und du damit das Schreiben als erledigt ansiehst.

Weil ich bin der Meinung, dass alles was vor der Insolvenz war, erledigt sein müsste.

Grundsätzlich ja, siehe auch § 301 Abs. 1 InsO:

Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

Ausgenommen davon sind nur die Forderungen nach § 302 InsO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Natürlich dürfen sie das.

Wenn die Forderung Teil der Insolvenz war, dann weise sie papierschriftlich unter Nachweis deren daraufhin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Kläre das mit deinem Anwalt (Insolvenzverwalter).

Der geprellte Gläubiger könnte den Schuldner mit einem schrecklichen Fluch überziehen.