Darf Mitbewohner besuch verbieten?

5 Antworten

Wenn beide im Mietvertrag stehen, dann kann sie Besuch nicht verbieten.

Deine Freundin sollte eher mal mit ihr ins Gespräch gehen, wo das Problem liegt, wenn Besuch kommt, zumal es sich um Einzelpersonen handelt um nicht um große Gruppen die Lärm machen und ihren Müll und Dreck abladen, nehme ich an.
Kann sie kein vernünftiges Argument anbringen, die ihr Verhalten erklären dann würde ich mir tatsächlich überlegen auf kurz oder lang eine neue WG mit reiferen Mitbewohnern zu suchen, wer weiß was sonst noch kommt


RightMeow 
Fragesteller
 24.01.2020, 22:12

Das Problem ist dass meine BF aus finanziellen Gründen nicht umziehen kann und auch erst eingezogen ist.

Leider lässt sich mit der MB nicht wirklich reden was das angeht. Sie hasst Menschen einfach, hat auch selbst nie Besuch.

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Linda616  24.01.2020, 22:19
@RightMeow

Das ist natürlich die ideale vorraussetzung für eine WG

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Sie darf sich verhalten wie sie möchte. Besuch verbieten kann sie trotzdem nicht.

BF = Busenfreundin, oder Brieffreundin oder Berufsfeuerwehr

MB = Mitbewohnerin, Meistbietende, Mutter Beimer oder was ?

Diese Kürzel, die in deinem Umfeld verstanden werden, sind noch nicht Allgemeingut der Deutschen Sprache geworden und sicher nicht auch im Mietrecht zu finden, deshalb bitte ich Aufklärung der Abkürzungen.

Die Art deines Mietvertrages gibt Auskunft über deine Rechte in der Wohnung. Daher die Frage, bildet deine BF? mit der MB? eine MP(Mieterpartei), die gesamtschuldnerisch haftet oder ist dein(e) BF lediglich ein(e) UM(Untermieterin)?


RightMeow 
Fragesteller
 27.01.2020, 14:40

Ich hab am Anfang der Beschreibung die Kürzel noch ausgeschrieben. Dachte das sei so verständlich.

Letzteres versuche ich im Moment herauszufinden.

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Was heisst sie kann es verbieten. Sie kann das schon tun, nur muss sich keiner dran halten. Ich würde hier einfach kündigen und eine neue Wohnung suchen. Mitbewohnerstreit bringt nichts.


RightMeow 
Fragesteller
 24.01.2020, 21:59

Meine BF ist erst eingezogen und kann aus finanziellen Gründen nicht schon wieder ausziehen.

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In den Gemeinschaftsräumen üben sie das Hausrecht gemeinsam aus. Da kann keiner der anderen den Besuch verbieten

Nur im jeweils eigenen Zimmer hat der Besuch natürlich nichts zu suchen-