Eher in Rente wegen Kind?

2 Antworten

Du hast völlig recht.

Die Kindererziehungszeiten (KEZ) wirken sich auf die Höhe der Rente aus.

Es gibt aber auch Versicherte, die ohne die KEZ die Wartezeit von 35 bzw. 45 Jahren für eine vorzeitige Altersrente nicht erfüllen würden. Sie können dann nur durch die KEZ die vorzeitige Rente ab dem entsprechenden Alter beantragen - aber nicht vorher.

Wenn du die Wartezeit von 45 Jahren erfüllst - egal ob mit oder ohne KEZ - kannst du mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. (Falls du jedoch vor 1964 geboren bist, ist das schon vor dem 65. LJ möglich, weil die Altersgrenze schrittweise auf 65 angehoben wird).

Ein früherer Rentenbeginn ist jedoch nicht möglich - egal, wieviel KEZ du hast.