6 Antworten

Ja!

Ein wichtiges Grundrecht, dass es nicht ohne Grund gibt.

Ja!

Hat alles seine Richtigkeit! Denn im ersten Absatz des 13ten Artikel im deutschen Grundgesetz heißt es die Wohnung ist unverletzlich!

Das hat natürlich ein hohes Gebot bei der Polizei, heißt im Umkehrschluss das die Polizei nicht einfach so willkürlich fremde Wohnungen oder Häuser betreten darf und dort alles auf den Kopf stellen kann! Nur weil beim Nachbarn was gestohlen wurde, kann man nicht einfach so alle Nachbarn unter Generalverdacht stellen!

Außerdem kann man eine Wohnung nur über einen richterlichen Beschluss durchsuchen lassen und selbst da wird sowas nur genehmigt wenn ein dringender Tatverdacht besteht oder Gefahr im Verzug vorliegt.

Ich mag stark bezweifeln das nur wegen eines gestohlenen Klaviers, bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft so ein riesengroßer Bohei deswegen betrieben wird, das sogar Durchsuchungen von Nachbarwohnungen angeordnet werden!

Klar ist das ärgerlich für den geschädigten Besitzer, absolut keine Frage, allerdings kann man wie bereits erwähnt nicht einfach so fremde Wohnungen deswegen willkürlich durchsuchen!

Ich würde es ehrlich gesagt auch nicht besonders prickelnd finden, wenn bei meinem Nachbarn eingebrochen wurde und Wertgegenstände entwendet wurden und wenig später die Polizei vor meiner Tür steht und meine Wohnung durchwühlt und meine Privatsphäre damit auf unzumutbare Weise verletzt, obwohl ich mit der Tat nichts zu tun hatte!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.
Ja!

Die Aussage ist so nicht richtig. Die Polizei darf eine Wohnung beim Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses durchsuchen. Dazu braucht es nur einen begründeten Verdacht, das sich in der Wohnung das Diebesgut befindet.

Woher ich das weiß:Recherche
Ja!

Ja, ist in Ordnung. Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG.

Ja!

Wenn bei meinem Nachbarn was geklaut wird, habe ich doch nichts mit zu tun. Also lasse ich auch niemand in meine Wohnung.