Gesetzliche Regelung bei vertauschten Kindern?

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Würde das Sorgerecht bei denen bleiben, die das Kind aufgezogen haben oder zu denen kommen, die genetisch die Eltern sind?

Das Sorgerecht war nie bei denen. Das Sorgerecht haben die leiblichen Eltern.

wer zählt dann als Eltern von wem?

Die Mutter ist die Frau die ein Kind zur Welt bring. Daran hängt die Geburtsurkunde und das Geburtsregister. Im Geburtsregister und in der Geburtsurkunde steht der Name der Mutter und das Geburtsdatum. Daran hängt die Identität der Person. An dieser Identität hängt auch die Vaterschaft.

Der eigentliche Zirkus ist der, das alle Zeugnisse und Verträge nicht mehr passen. Hier muß man in jeden Einzelfall klären, wer den überhaupt Vertragspartner ist.

Und wie ist der Fall, wenn bei einer künstlichen Befruchtung was vertauscht wird?

Als Mutter gilt wie gesagt, die Frau, die das Kind zur Welt bringt. Die genetische Abstammung mütterlicherseits spielt rechtlich keine Rolle und könnte nur durch Adoption geändert werden.

Der rechtliche Vater kann, wenn er erfährt das er nicht der genetische Vater ist, die Vaterschaft anfechten.

Woher ich das weiß:Recherche
Loka95 
Fragesteller
 08.05.2024, 10:22
Das Sorgerecht war nie bei denen. Das Sorgerecht haben die leiblichen Eltern.

Das würde bedeuten, wenn man weiß, dass die Kinder vertauscht wurden, kann man es einfach so mitnehmen, ohne Zustimmung derer, bei denen das Kind jahrelang lebte, die sich für die Eltern hielten. Klingt nicht legal ...

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