Ist Vollzeit als Werkstudent in Semesterferien freiwillig oder pflicht?
Moin :)
Ich befinde mich gerade in einem Werkstudentverhältnis und habe Semesterferien. Mein Arbeitgeber trägt mich seit Beginn der Semesterferien immer Vollzeit ein. Nun frage ich mich ob ich verpflichtet bin in den Semesterferien Vollzeit zu arbeiten oder ob das auf freiwilliger Basis beruht und ich trotzdem weiter nur bis zu max. 20 Stunden pro Woche arbeiten kann, wenn ich möchte.
Danke im Voraus :)
5 Antworten
Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Höchstens 20 Arbeitsstunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten
- Außerhalb der Vorlesungszeit dürfen höchstens 26-Wochen mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden.
Nachzulesen in studis-online.de unter BAföG+Geld -> Jobben bzw. hier in dem Link: https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php
Du kannst also mehr arbeiten in der vorlesungsfreien Zeit als die 20 Wochenstdn., mußt aber nicht - also freiwillige Entscheidung ;-)
Ich kenn mich da nicht 100%ig aus, aber denke dass es normal ist, dass man in den Ferien in so einem Student-Arbeitsverhältnis automatisch das, was an Lernstunden wegfällt aufstockt im Betrieb, wenn man keinen Urlaub nimmt.
Es sei denn natürlich es ist anders vertraglich geregelt.
Nicht automatisch. Das hängt davon ab, wie eng der Job an die tatsächlichen Ausbildungsinhalte geknüpft sind. Werkstudent ist was anderes als duales Studium.
Es ist nicht unüblich, dass Werkstudenten in der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten. Wir beschäftigen auch eine, aber diese Mehrarbeit ist dann halt z. B. durch weniger Arbeit in der Klausurenphase ausgeglichen, so dass im Stadt 20 h rauskommen.
Aber so oder so, es sollte vereinbart werden und nicht einfach stillschweigend durchgeführt.
Du kannst weiterhin max. 20 Stunden pro Woche arbeiten. Als Werkstudent ist es zu den Zeiten der Vorlesung per Gesetz vorgesehen, dass du maximal 20 Stunden die Woche arbeiten sollst, da das Studium weiterhin deine Priorität Nummer 1 sein soll.
Außerhalb der Vorlesungszeit darf man mehr arbeiten. Alles weitere muss du dann aber mit deinem Arbeitgeber klären.
Arbeitszeit ist immer Vereinbarungssache. Darüber musst du dich mit deinem Arbeitgeber einigen, normalerweise im Vertrag.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? 20 h die Woche sind 20 h.