kann man eine Besichtigung der Wohnung verweigern?
Hallo und zwar habe ich die Mieter gekündigt. Jetzt habe ich Interessenten für die Wohnung gefunden,die wollen die Wohnung besichtigen. Am Anfang haben die Mieter gesagt,dass sie uns nicht in das Schlafzimmer rein lassen müssen. Jetzt sagen sie,dass sie uns gar nicht rein lassen müssen. Stimmt das? Kann man die Besichtigung verweigern? Kann man den Einlass in ein Zimmer verweigern? Danke im voraus
8 Antworten
Hallo!
Grundsätzlich ist die Besichtigung oft bereits bei Kündigung oder Verkauf im Mietvertrag geregelt. Meist ist es 1-2 x pro Woche nach Ankündigung, am besten in Schriftform. (einfach mal nachsehen)
Tatsächlich ist es allerdings so, dass der Mieter natürlich boykottieren kann und ob dann bei Gericht z.B. Schadensersatz eingeklagt werden kann, weil die Wohnung nicht besichtigt werden konnte (bezogen auf den Mietausfall), ist fraglich.
Grundsätzlich dürfen Sie zu dem offiziellen Besichtigungstermin in ALLE Zimmer, jedoch wollen Sie das wirklich? Manchmal ist es besser, wenn ein Zimmer verschlossen bleibt ...
Die Frage stellt sich auch: Warum haben Sie den Mietern gekündigt?
Auch, wenn es ärgerlich ist, bei nicht kooperativen Mietern hilft oft nur: Abwarten bis der Mieter raus ist. Ansonsten hat der neue Mieter bereits einen schlechten Eindruck von Ihnen als Vermieter bevor das Mietverhältnis richtig "losgeht" ...
Besichtigungen der ganzen Mietsache des Vermieters mit Miet- oder Kaufinteressenten muß der Mieter, in angemessenem Rahmen, dulden.
Rechtliche Grundlage BGB § 809
https://dejure.org/gesetze/BGB/809.html
Verweigert der Mieter die Besichtigungen grundlos kann er schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Allerdings würde ich mir als Vermieter, wenn ich dem Mieter gekündigt habe, überlegen ob ich auf das Besichtigungsrecht bestehe.
Soweit ich weiß müssen sie alle Räume besichtigen lassen, wenn du mit ihnen vorher einen Termin ausgemacht hast. Da sie aber offensichtlich nicht mit der Kündigung einverstanden sind, würde ich ein Treffen zwischen alten und neuen Mietern versuchen zu vermeiden...
Nein, bei einer Besichtigung mit Mietinteressenten dürfen die jetzigen Mieter den Zutritt nicht verweigern. Ihr müsst rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren, aber dann müssen sie dich auch reinlassen. Und zwar in alle Räume. Dazu sind sie verpflichtet.
Solange deine Mieter noch in der Wohnung wohnen, musst du dich mit ihnen absprechen, wann sie dich und deine Interessenten in die Wohnung lassen.
In der Regel sind so ca. 2 Wochen Vorlauf okay, aber viele reizen das noch etwas mehr aus. Wenns hart auf hart kommt, dann wirst du die erst aus der Wohnung raus bringen müssen, ehe du da wirklich besichtigen kannst.
§ 809 BGB greift hier nicht, da der Mieter in der Regel auch der Besitzer der Wohnung ist. Eine Wohnungsbesichtigung bedarf grundsätzlich, am besten schriftlich, die Einverständniserklärung des Besitzers (Mieter).