Lehrer haben autistisches Kind einfach alleine entlassen?
Hey,
mein kleiner Bruder ist ein 9 Jähriges Kind mit frühkindlichen Autismus. Er geht seit kurzem auf eine neue neue Schule wie Kinder wie er betreut werden sollten. Am ersten Tag erfahren wir, dass er der einzige Autist ist der dort betreut wird. Wir dachten uns nichts dabei, und brachten ihn jeden Tag für zwei Stunden in die Schule damit er sich dran gewöhnt. (8:00-10:00) Ihr müsst wissen, mein Bruder kann ohne eine Betreuung nicht auf sich schauen. Er kennt sich nicht aus und ist sehr schnell überwältigt und kann nicht sprechen. Wie auch immer, meine Mutter ist ist nach einer Stunde wieder in die Schule gegangen und auf dem Weg findet sie meinen autistischen Bruder, der keine Ahnung hat und herumgeht. (5 Minuten weit von der Schule) Es war 9:30.
Meine Mutter geht daraufhin und fragt den Lehrern warum sie ihn alleine entlassen haben obwohl sie wissen dass er ohne Betreuung nicht alleine kann. (Im schlimmsten Falle hätten wir ihn nicht mehr wieder gefunden) Und sie meinten einfach
”Wir hatten Personalmangel und konnten nicht auf ihn schauen. Deshalb haben wir ihn früher entlassen” Meine Mutter steht dann geschockt dar und wollte nicht mehr zu hören. Er kann nicht ohne eine Begleitung Nachhause!! Weder haben wir eine schriftliche Zustimmung, wo wir zustimmen dass er alleine entlassen werden darf. Mein Mutter ist vorhin zu mir gekommen und hat mir das alles erzählt. Ich habe vor das Ministerium zu informieren, was sagt ihr dazu?
4 Antworten
Die haben ja wohl den Schuss nicht gehört an der Schule!
Sorry, aber es ist in der Schule bekannt, dass der Junge Autist ist...insbesondere da er "der Einzige" an der Schule ist! Personalmangel ist kein Grund...dann setzt man das Kind solange in eine andere Klasse oder ins Lehrerzimmer und verständigt telefonisch das Elternhaus, dass eine Abholung erforderlich ist!
Ich habe GAR kein Verständnis für die Lehrer in diesem Fall! Da würde ich volle Latte alle Geschütze auffahren!
Beschwerde bei der Schulleitung, Beschwerde beim Schulamt, Strafanzeige und Strafantrag nach § 225 StGB (der Vorfall fällt unter Mißhandlung Schutzbefohlener) gegen den Lehrer UND den Schuldirektor.
Und mal bei der Redaktion der lokalen Zeitung vorsprechen (Wochenblatt, Rundschau, wie auch immer sich das Anzeigenblättchen nennt)... und denen das erzählen und sagen, das so etwas in die Zeitung gehört!
Es wäre ein Hammer, wenn die Schule all das, was Du schreibst, weiss und nicht entsprechend handelt.
Es war aber ein Fehler Deiner Mutter, nicht direkt vor Ort auf das Gesagte einzugehen. Die Lehrerin wird gar nicht begreifen, was sie da falsch gemacht hat.
Mit einer Beschwerde wendet man sich als erstes Mal an die Schule. Ich würde das Gespräch suchen und deutlich machen, wo die Grenzen des Kindes sind, was es also nicht allein kann.
Deine Mutter soll mit der Schulleitung sprechen.
Hier liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Außerdem Schulbegleitung beantragen und sagen, dass dein Bruder erst wieder in die Schule geht, wenn für seine Sicherheit gesorgt ist.
Zudem entsprechende Meldung ans zuständige Schulamt.
Klingt nach einer faulen Ausrede. Würde den Beschwerdeweg einhalten.
Heute hat die Lehrerin angerufen und gemeint dass es ein Missverständnis wäre und er „von alleine Nachhause gegangen ist“ Und als ich gesagt habe dass es Verletzung der Aufsichtspflicht ist, hat sie sich entschuldigt und gesagt dass sie weiß dass sowas nicht vorkommen darf. Ich verstehe die plötzlichen Ausreden nicht