Müllgebühren nach Umzug?
Hallo, ich bin mit 18 zu Hause ausgezogen für mein Studium. Ich habe ein halbes Jahr in einer Einzimmerwohnung gelebt, die ein anderer Student, der ein Auslandssemester gemacht hat, untervermietet hat.
Da ich finanziell nicht so auf den eigenen Beinen stand hat mir meine Mutter geholfen. Sie hat die Abfallgebühren gezahlt. Jedoch wohne ich jetzt schon ein Jahr lang in einem Studentenwohnheim und muss keine Müllgebühren zahlen. Meine Mutter hat jedoch die Rechnungen weiterhin beglichen.
Meine Frage jetzt:
kommt es bei der Ummeldung beim Rathaus nicht sofort zur Abmeldung?
Kann ich die Kosten noch zurück verlangen?
Habe ich nicht ein Jahr lang für den Studenten der jetzt dort weiter wohnt die Gebühren gezahlt?
Ich bin für jede Antwort dankbar :)
5 Antworten
Abfallgebühren werden pro gemeldeter Person berechnet. Die Frage ist, OB du dich umgemeldet hast und ob du die Wohnung deiner Mutter zumindest als NEBENWOHNSITZ behalten hast. Wenn du bei der Ummeldung deinen alten Wohnsitz als Nebenwohnsitz (oder sogar als Hauptwohnsitz) behalten hast, fallen auch dort die Abfallgebühren an. Und die Tatsache, dass man "doppelt" bezahlt, ist anders als beispielsweise bei der Rundfunkgebühr völlig egal. Für jeden Wohnsitz - egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz fällt die Abfallgebühr an.
Sobald du da nicht mehr wohntest musste du auch keine Müllegbürhen /nebenkosten merh bezhalen das Geld sollte deine mutter zurückverlangen den der andere muss das eben alles selber bezahlen!
Habe ich nicht ein Jahr lang für den Studenten der jetzt dort weiter wohnt die Gebühren gezahlt?
Ja, hast Du. Die könntest Du (bzw. Deine Mutter) Dir wieder holen. Beim Studenten, nicht beim Abfallentsorger.
Er da nicht gewohnt und nicht gemeldet.
Der andere da gewohnt und gemeldet. Nicht mehr Personen da gewohnt als gemeldet.
Ich verstehe was du meinst. Ich hatte die Schilderung so gelesen, dass seine Mutter die Müllgebühren der elterlichen Wohnung bezahlt hat. Wenn die Mutter tatsächlich die Müllgebühren für die Wohnung des Studenten bezahlt hat, frage ich mich, warum sie überhaupt die Rechnung bekommen hat. Abgerechnet wird idR gegenüber dem Eigentümer, der die Müllgebühren dann auf die Mieter umlegt.
Die Scheibe ist ja er war nur Untermieter und un die Müllgebür muss sich in dem Fall der Mieter kümmern doch wenn sie es untereinander so ausgemacht haben das er sich un die Müllgebühren kümmert er das seiner Mutter überlässt und auszieht ohne was zu sagen an die Mutter ist der hauptschuldige für das verlorene Geld der Untermieter. In dem Fall hat die Mutter (Freiwillig) die Müllgebühren für den Mieter gezahlt und daher keine Ansprüche auf das Geld.
und auszieht ohne was zu sagen an die Mutter
Woher hast Du das? Das stand nicht in der Frage. Wenn es so wäre, dann würde ich ihm auch in den Hintern treten. Wenn nicht, dann wurden die Gebühren irrtümlich bezahlt und sind zu erstatten.
Ja ich denke mal hätte die Mutter davon gewusst hätte sie nicht weiterbezahlt
Ja aber die Müllgebürhren liefen über den eigentlichen Mieter und so hat sie es von sich aus Freiwillig bezahlt.
Die Ummeldung beim Rathaus hat nichts mit der Müllentsorgung zu tun!
Nein, du hättest dich schon selbst bei der Abfallentsorgungsgesellschaft abmelden müssen. Von denen bekommst du kein Geld zurück. Ob dein Nachmieter dafür aufkommt, musst du mit dem klären.
Ich gehe mal davon aus, das sie/er sich nie dort angemeldet hat sondern brav die Rechnungen des eigentlichen Mieters (bei dem er/sie zur Untermiete gewohnt hat) bezahlt hat und das auch nach dem Auszug weiter gemacht hat. Das ist dann Künstlerpech.
Auf welcher Grundlage soll das passieren?