Muss ich das vorher den Vermieter fragen?

3 Antworten

Du darfst einen Türspion, den es auch Elektronisch gibt, anbringen, aber eine Kamera, die gemeinsam genutzten Bereich Filmt/Fotografiert wird dir schnell massiven Ärger einbringen - vermutlich schon bei Installation, wenn es einer der Mitbewohner mitbekommt...!

Eulenspiegel274 
Fragesteller
 05.05.2024, 20:13

Muss ich für einen Türspion vorher nachfragen?

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Digibike  05.05.2024, 20:33
@Eulenspiegel274

Besser ist das, aber verwehren kann er es im Prinzip nicht, da es keine Überwachungsfunktion sondern ein Sicherheitsfeature ist. Bei vielen, wenn nicht sogar den meisten, ist ein Türspion sogar schon verbaut...!

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Digibike  05.05.2024, 20:40
@Eulenspiegel274

Kannst du hier nachlesen . Allerdings bin ich bei El. nicht 100% sicher, da eine Mietwohnung mit mehreren Parteien und Fotofähigkeit das Persönlichkeitsrecht beim Filmen und Fotografieren tangiert - gilt es abzuklären... Es muß aber defaktor kenntlich gemacht werden, daß hier Aufnahmen getätigt werden können...!

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Das Anbringen ist schon deshalb genehmigungspflichtig, weil deine Wohnung erst hinter deiner Eingangstüre beginnt. Der Raum davor sowie die Türe selbst sind Gemeinschaftseigentum, und die Nutzung desselben ist außer zu den vorgesehenen Zwecken nicht erlaubt.

Dazu kommt hier auch der Datenschutz, der es verbietet, heimlich oder offen die Zuwege zu deiner oder anderen Wohnungen zu überwachen. Eine solche Videoüberwachung wäre nur dann möglich, wenn alle Nutzer des Objektes dem schriftlich vorher zugestimmt hätten.

Du darfst nichts außerhalb deiner Mietsache filmen. Eine Ausnahme ist eine Klingelkamera, die auch nichts anderes als die klingelnde Person zeigt. In einem Mietshaus sollte für so einen Datenschutzalptraum neben der Anbringung entsprechender Hinweisschilder auch der Vermieter zustimmen.