Polizei mit Blaulicht "blockiert"?
Hallo zusammen,
Ich war auf einer 3 Spurigen Straße und Strand an einer Großen Kreuzung bei Rot, als ich Blaulicht in den Seitenspiegeln sah (hab kein Rückspiegel) bin ich von der mitte über Rot und vor dem Auto rechts gefahren. Pro Spur waren ca. 3 Autos daher dachte ich das die hinter mir auch weiter fahren oder die Links weiter links fahren und/oder die in der Mitte weiter rechts, jedoch ist keiner gefahren und die Polizei "stockte" sozusagen fest.
Daraufhin haben sie mich angehalten und mir gesagt das das eine Ordnungswidrigkeiten darstellt und ich hätte gerade über die Kreuzung (bei rot, viel befahren!) Fahren hätte müssen, die sind nach der Kontrolle auch ohne Blaulicht weiter gefahren.
Was kommt da auf mich zu und ist das rechtens? Die Polizisten meinten selber sie haben gesehen das ich versucht habe Platz zu machen aber es falsch war. Ich bin in der Probezeit und brauch mein Führerschein für die Arbeit...
3 Antworten
Zunächst mal herzlich willkommen bei uns....
Wenn ich deine Ausführungen richtig verstehe, fuhren die Kollegen zwar mit Sonderrechten aber ohne Wegerecht, denn du schreibst nur von "Blaulicht" aber nicht vom eingeschalteten Folgetonhorn ("Martinshorn").
Wäre das nämlich eingeschaltet gewesen, hätten sie - außer den Sonderrechten - auch noch Wegerechte gehabt...
Interessant zu lesen, dass sie - auf einer dreispurigen Straße, kurz vor einer großen Kreuzung - ohne Einsatzhorn fahren.....
Und dann unterbrechen sie so einfach ihre (wichtige) Einsatzfahrt, überholen dich, halten dich an und unterhalten sich mit dir.....
Vielen Dank für den Hinweis.
Das ist mir seit Jahren bestens bekannt.
In der breiten Masse der Bevölkerung hat sich jedoch die Bezeichnung "Martinshorn" eingebürgert und ich habe es deshalb in meiner Antwort - hinter Folgetonhorn - extra in Anführungszeichen geschrieben - viele haben das erkannt....
LG
Abwarten, ob da überhaupt was kommt. Hatten die überhaupt das Martinshorn an? Ohne haben sie nämlich keine Sonderrechte. Du hast ja versucht, Platz zu machen, die haben das anscheinend falsch verstanden, klassischer Fall von Mißverständnis. In einer derartigen Situation kann die Polizei nicht erwarten, daß jeder sofort das Richtige macht.
Wenn wirklich etwas nachkommt: Anwalt nehmen. Fertige schon mal ein schriftliches "Gedächtnisprotokoll" aus Deiner Sicht an.
Wenn die danach ohne Blaulicht weiter gefahren sind, waren sie vielleicht nur zum Brotzeitholen und Autofahrer-Erschrecken unterwegs, jedenfalls nicht zu einem wichtigen Einsatz.
Hatten die überhaupt das Martinshorn an? Ohne haben sie nämlich keine Sonderrechte.
Das ist falsch. Ohne Einsatzhorn haben sie kein Wegerecht. Die Sonderrechte sind nicht vom Sondersignal abhängig.
Okay, für Erbsenzähler. Ersetze "Sonderrechte" durch "Wegerecht". Jedenfalls muß man ohne Martinshorn keinen Platz machen.
Das hat mit "Erbsenzähler" nichts zu tun, sondern es handelt sich um zwei völlig verschiedene Angelegenheiten.
Da haben die dir was falsches erzählt..
Nur bei Blaulicht UND EINSATZHORN haben sie Wegerechte und man muss
Platz machen! Hier im Absatz 1 und 2 sehr schön erklärt was der Unterschied ist!
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html
Du hattest also gar nichts machen müssen!
Lernt man eigentlich in der Fahrschule!
Steht sogar bei https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sondersignal
.. Da das Wegerecht nur durch blaues Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn durchgesetzt werden kann, gilt im Umkehrschluss, dass ein Einsatzfahrzeug, das nur mit dem blauen Blinklicht die Inanspruchnahme von Sonderrechten anzeigt, zwar von der StVO abweichen darf (Sonderrechte), ihm jedoch von den übrigen Verkehrsteilnehmern keine freie Bahn geschaffen werden muss (kein Wegerecht)...
Und genau das, kopierst du in deinen Widerspruch rein!
Es heisst Martinhorn nicht Martinshorn