Sichtschutz am Maschendrahtzaun?
Hallöchen!
Ich habe ,vor kurzem,an meinem Maschendrahtzaun (1,50m hoch) einen Sichtschutz /Unkrautschutz angebracht!
Den Zaun habe ich bereits vor 24 Jahren aufgestellt und er gehört,zu allen Seiten , komplett mir,da es damals noch keine Nachbarn gab!
Jetzt verlangt mein Nachbar , daß ich den Sichtschutz wieder entferne oder er entfernt ihn eigenständig!
Wie ist die Rechtslage, weiß jemand Rat!
Ich bedanke mich im voraus!
Elli
3 Antworten
Musst du im Nachbarrecht deines Landes nachlesen oder dich bei der Gemeinde erkundigen.
Auch wenn es Nachbar früher noch nicht gab - gibt es manche Länder die vorschreiben wer für welche Grundstücksseite zuständig ist. Bist du dann auf der "falschen" Seite geht dies nur im Einvernehmen. Was natürlich nicht bedeutet, dass er das selbst regulieren darf, läuft dann entweder über Schiedsmann oder Gericht.
Ich danke euch für die vielen Informationen und werde mal sehen,was ich heraus bekommen kann!
PS,mit dem Frieden ist es eh schon vorbei!Der Nachbar ist ein Querulant,hat schon mit allen anderen Streit!Bis jetzt war ich verschont
Also es ist ja dein Sichtschutz und dein Eigentum. Ich kenn mich nicht so gut mit der Rechtslage aus aber mein Instinkt sagt mir das dein Nachbar das nicht darf
Und selbst dann hat er selbst da gar nichts zu machen. Sollte es im Bebauungsplan,an Vorgaben geben, dann bitte einlesen.
Anzeige Sachbeschädigung und fertig, wenn er seine Finger dran legt..
Das denke ich ja eigentlich auch!Er erzählt mir was ,von Grenzbebauung,aber damals war ich doch alleine und bevor ich einen Sichtschutz drangemacht habe,war der Maschendrahtzaun kein Problem!