Unscharf gemachte Waffe unter 18 besitzen?

2 Antworten

Von Experte ES1956 bestätigt

NEIN.

Je nach Zeitpunkt, an dem die Waffe unbrauchbar gemacht wurde, muss nach Alt-Dekowaffe oder Neu-Dekowaffe unterscheiden werden.

Abhängig davon ist der Erwerb entweder erlaubnis- oder anzeigepflichtig.

Unter 18 ist das in beiden Fällen nicht rechtskonform möglich!

Lies: https://www.vdb-waffen.de/d/v9t2wss8.pdf


Leestiger  20.05.2024, 15:38

Absolut!!

37d WaffG ist da klar und deutlich formuliert!

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Der Besitzer muss den Verkauf an dich den Behörden melden, weil es eine ehemals scharfe Waffe war!

Und du musst 18 sein um die kaufen zu können.

Also macht ihr euch beide strafbar, warum denkst du gibt es so gut wie keine In Deko umgebauten scharfen Waffen mehr auf dem Markt?

Und wenn, dann unbezahlbar!

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37d.html

(1) Wer eine nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 unbrauchbar gemachte Schusswaffe

1.überlässt,

2.erwirbt oder

3.vernichtet,

hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen....

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze