Was gehört zu den Verfassungsfunktionen?
Hallo ich habe eben Staatsrecht geschrieben und in der ersten Aufgabe wurde nach den Verfassungsfunktionen gefragt. Ich habe die Gewaltenteilung genannt. Also Exekutive/Judikative Und Die Legislative. Habe gerade rausgehört das das falsch sei. Was ist
3 Antworten
Nein. Das ist nicht völlig falsch, sondern tatsächlich eine der Funktionen, nämlich die Begrenzung staatlicher Macht durch Gewaltenteilung. Allerdings hast du das möglicherweise sehr dürftig betextet. Dazu zählten auch noch die Grundrechte...
Daneben käme noch in Betracht die Staatsgründung und die Festlegung des politischen Systems mit seinen Organen.
Das ist tatsächlich nicht richtig, die Gewaltenteilung ist das grundlegende Demokratieprinzip, die Verfassungsfunktionen, überlege mal, steckt eigentlich schon im Wort ... und wird hier: https://wuecampus.uni-wuerzburg.de/moodle/pluginfile.php/120123/mod_resource/content/1/III._Begriff_und_Funktion_der_Verfassung.pdf auf Seite 2 recht gut zusammengefasst.
Natürlich die Staatsgründung!