Was wird eigentlich von der Grundsicherung alles gezahlt?

6 Antworten

Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss man aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber zahlen.

Beitrag für die Krankenversicherung würde nur dann übernommen, wenn es durch eine Rente nicht schon abgesichert wäre.

Eigenes Einkommen würde natürlich entsprechend der SGB - Xll Verordnungen mindernd auf den Grundbedarf angerechnet.

Sonst würde mir noch ein evtl.zustehender Mehrbedarf bei Behinderung einfallen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gibt nur noch die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (sprich Behinderung). Die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt, wurde durch das Bürgergeld ersetzt (§ 19, Abs. 1, SGB II).

Die derzeitige "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" beziehen rund 1,3 Mio. Menschen und alles steht in § 42, Nr. 1-5, SGB XII. Da die Landesregierungen die Regelsätze bemessen, gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Der Regelsatz muss aber Geld für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen.

Hinzu kommen Mehrbedarfe, wie z.B. Spezialkost für Kranke, Anschaffungen für Behinderte (z.B. Spezialschuhe) und eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung.

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe anerkannt. Bei Unterbringung in einer Einrichtung nur die durchschnittliche Miete eines Einpersonenhaushalts.

Darüber hinaus können für besondere Bedarfe ergänzende Darlehen erbracht werden.

Was meinst Du mit "Grundsicherung", wenn nicht Bürgergeld?

Miete (bei "angemessenem" Wohnraum) bis 650.-/bis 750.- ortsabhängig
Heizkosten, Wasser, Mülltonne
Strom?
Pflegeversicherung?
Krankenkasse
Sonstiges 563.-

Miete und Nebenkosten gehören zu den erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind.

Haushaltsstrom jedoch nicht.

Was verstehst Du unter "Sonstiges"?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
gookies 
Fragesteller
 10.05.2024, 11:08

Das Handgeld für Essen, Kleidung ...

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Agamemnon712  10.05.2024, 11:11
@gookies

Was Du "Handgeld" nennst, heißt Regelbedarf, welcher zum Bestreiten des Lebensunterhaltes vorgesehen ist.

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Grundsicherung ist doch Bürgergeld. Bekommt man nur wenn sonst keine Einnahmequellen bestehen die eben den Grundbedarf abdecken.

Wie hoch alles genau ist weiß ich nicht . Es wird aber wie du sagst Miete plus Nebenkosten in angemessener Form bezahlt plus einen Betrag der so bei 500 glaub ich liegt , von dem dann alles andere bezahlt werden muss (Strom, Telefon , Essen, Kleidung … )

isomatte  09.05.2024, 15:37

Es gibt die Grundsicherung für arbeitssuchende und arbeitsfähige Person unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll.

Dann die Grundsicherung für Altersrentner oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person nach dem SGB - Xll vom Sozialamt, wenn sie ihren Grundbedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen nicht decken können.

Beides unterschiedliche Leistungen und Zuständigkeitsbereiche, sowie verschiedene Voraussetzungen.

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isomatte  09.05.2024, 15:41
@xDavina

Bitteschön

Musst Du nur einmal im Internet eingeben.

Leistungen nach dem SGB - ll und Leistungen nach dem SGB - Xll.

Da solltest Du zahlreiche Erklärungen finden.

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Neben dem pauschalen monatlichen Regelbedarf bezahlt das Sozialamt auch die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten, wenn die Kosten und die Wohnfläche angemessen sind. Strom muss von dem Geld aus dem Regelbedarf selbst gezahlt werden.

Strom nicht.

Genaue Zahlen zur maximalen Miethöhe finde ich auch nicht, da steht nur es sei vom jeweiligen Mietspiegel der Region abhängig.

https://sozialplattform.de/inhalt/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung