Welches Geld kann ich beantragen fürs alleine wohnen unter 18?

4 Antworten

Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten:

https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/home_node.html

bzw. eventuell:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

Deine Eltern sind bis zum Ausbildungsende unterhaltspflichtig, und Kindergeld steht Deinen Erziehungsberechtigten zu und nicht Dir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn ich mich nicht irre, sollte deine Ausbildung eine schulische sein, deshalb käme dann theoretisch Bafög - und nicht wie in einer betrieblichen Erstausbildung BAB - von der Agentur für Arbeit in Betracht.

Deine Azubivergütung wird aber im ersten Lehrjahr schon so hoch sein, dass Du sehr wahrscheinlich keinen Anspruch darauf haben würdest.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Wohnst Du nicht mehr bei deinen Eltern, sollten sie dir dein Kindergeld zukommen lassen, wenn es da Probleme geben sollte, kannst Du erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres einen Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse stellen.

Dann würdest Du nach Prüfung und Bewilligung das Kindergeld von derzeit 250 Euro direkt von der Familienkasse ausgezahlt bekommen, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.

Deine Bruttovergütung sollte im ersten Lehrjahr schon bei um die 1100 Euro Brutto laut Azubivertrag liegen, solltest also dann um die 900 Euro Nettovergütung aufs Konto ausgezahlt bekommen.

Kannst Du wegen deiner Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr bei deinen Eltern wohnen, stünde dir theoretisch bei Leistungsfähigkeit der Eltern Unterhalt von derzeit 930 Euro im Monat zu.

Ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Bafög - oder BAB - je nach Art der Ausbildung müsste geprüft werden.

Das Kindergeld würde auf diese 930 Euro dann vollständig angerechnet.

Es bliebe dann theoretisch vorerst ein ungedeckter Bedarf von 680 Euro übrig.

Von deiner Nettovergütung kannst Du pauschal einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen.

Würdest Du also angenommen 900 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen, blieben nach Abzug der 100 Euro Freibetrag noch 800 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Dein vorerst ungedeckter Bedarf läge aber angenommen nur bei 680 Euro, würde bedeuten, selbst wenn kein Anspruch auf Bafög - oder BAB - bestehen würde, ob nun durch deine eigene hohe Vergütung oder hohes Einkommen der Eltern, müssten sie dir keinen Unterhalt mehr zahlen.

Denn Du könntest deinen Unterhaltsanspruch aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken.

Weitere finanzielle Unterstützung wird es da nicht geben.

Ich mache eine Ausbildung zur Krankenschwester....

In dieser Größenordnung wird sich die Ausbildungsvergütung bewegen.....

https://www.pflegeausbildung.net/dein-weg-in-den-pflegeberuf/verguetung.html

1. Ausbildungsjahr: rund 1.190 EUR

2. Ausbildungsjahr: rund 1.252 EUR

3. Ausbildungsjahr: rund 1.353 EUR

https://www.brutto-netto-rechner.info/index.php

Wären dann im 1. Ausbildungsjahr rund 947 Euro netto ..... dazu käme dann der Anspruch auf Weiterleitung des Kindergeldes ( durch Deine Eltern ) in Höhe von 250 Euro ..... und evtl. packen Deine Eltern noch etwas oben drauf.

Mehr steht kaum zu erwarten.

Evtl. hat Dein Lehrkrankenhaus einen kostengünstigen Wohnheimplatz anzubieten.