Wer muss bzw. kann Überführungskennzeichen beantragen?
Hallo, ich habe folgende Frage.
Ich verkaufe mein Auto privat. Das Fahrzeug hat noch TÜV, ist jedoch schon abgemeldet. Nun hat sich ein potenzieller Käufer bei mir gemeldet, dass er sich gerne das Auto anschauen und Probefahren möchte. Und anschließend, wenn alles passt gleich Bar bezahlen und mitnehmen. (Käufer muss 400km zu mir fahren und hat keinen Anhänger). Nun stellt sich mir die Frage wer von uns beiden, dass gelbe Überführungskennzeichen beantragen soll bzw. kann. Er bräuchte für die Beantragung ja meinen Fahrzeugschein und Brief, aber das Risiko ist mir zu hoch einer fremden Person eine Kopie oder Bild von meinen KFZ- Unterlagen zu schicken. Also fällt diese Option Ansich komplett weg. Die andere Möglichkeit wäre, dass ich dieses Überführungskennzeichen beantrage, allerdings würde ja die Versicherung die man zuvor abschließen muss auf mich laufen. Da ist aber das Risiko auch zu hoch dass der Käufer dann beim Heimfahren einen Unfall mit den Kennzeichen baut die auf mich Versichert sind. Ich muss ja dann theoretisch für den Schaden aufkommen oder nicht ?
3 Antworten
Wer das Auto kauft, soll sich auch um den Transport kümmern. Ganz einfach. und dem ein Foto vom Brief zu schicken, damit er sich die Kennzeichen holen kann, ist doch auch kein Problem. Mit den Fotos kann der nicht viel anfangen. TÜV-Bericht nicht vergessen zu übermitteln. Ob der Käufer mit einem Trailer oder roter Nummer oder was auch immer kommt, kann und sollte Dir egal sein. Viel wichtiger für Dich, ist ein ordentlicher Kaufvertrag, den man zB beim ADAC herunter laden kann.
Und... wenn der seine eigene EVB hat, kann der ggf selbst beim Ansässigen Landratsamt ein Überführungskennzeichen organisieren. Sollte halt vorab ein Termin vereinbart sein. Der ist leichter abzusagen, als zu hoffen, kurzfristig, ohne Termin dran zu kommen
Ich muss ja dann theoretisch für den Schaden aufkommen oder nicht ?
Dafür ist die Versicherung da
ne der Käufer-
und wie er eine Probefahrt( weil da js es ja auch versichert sein- dein Fahrzeug ist abgemeldet also nicht versichert) macht oder nicht- ist auch nicht dein Problem. Das ist sache des Käufers.
Wer dein Auto kaufen will oder Probefahren will- der muss sich irgendwelche art von Schildrn mit bringen. Und wenn er es kaufen will aber keine hat- na dann muss er ebend einen anhänger mit bringen- oder mit dir einen Kaufvertrag abschließen- alle Papiere übergeben und sonstige sachen für das auto ( dann ist es nciht mehr denes- also auch nciht mehr dein Problem) und es dann irgendwo anmelden.
fertig.
oder willst du bei jedem der sich das auto ansieht- neue Schilder holen- dann kannst das auto ja gleich verschenken- bei den ganzen kosten
Natürlich will ich nicht für jeden Interessenten neue Schilder kaufen 😂aber er kann sich ja auch keine Überführungskennzeichen holen weil er dazu meinen Fahrzeugschein und Brief braucht, ich aber keiner fremden Person diese zeigen möchte, solang das Auto noch mit gehört.
Ich schließe eine Versicherung ab für die gelben Überführungskennzeichen, gebe meine ganzen persönlichen Daten an, lass mir die evb-Nummer schicken und gehen anschließend zur Zulassungsstelle und lass das Kennzeichen mit meinen ganzen Daten versichern. Soweit so gut. Aber wenn der Käufer dann mit dem Auto heimfährt und die gelben Kennzeichen aufm Auto sind die ja auf mich laufen einen Unfall baut, bekomm ich doch die ganzen Kopfschmerzen oder nicht.