Wie lange Verträge und co aufheben?

8 Antworten

Alles, was mit deiner Arbeit zu tun hat, solltest Du gar nicht entsorgen, sondern aufheben. Ich selbst habe die Unterlagen aber mittlerweile digitalisiert.

Mietverträge und Co. solltest Du so lange aufheben, wie Du in der Wohnung wohnst. Danach würde ich auf die Verjährungsfristen gehen, so dass Du das nach 3 Jahren entsorgen kannst.

Theoretisch kannst Du Rechnungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entsorgen. Ich hebe die Unterlagen aber länger auf, gerade denn, wenn mal ein Versicherungsschaden eintritt und eine Versicherung die Belege fordert. Sicher ist sicher.

Man muss als Privatperson ueberhaupt nichts aufbewahren, sollte es aber in allen Faellen mindestens bis zum Ablauf der dreijaehrigen Regelverjaehrung tun (also mindesten bis zum 4. auf den Zugang folgenden 31. Dezember).

Alles, was noch in Verwendung ist, aufbewahren.

Alles, was bereits abgelaufen ist, kann eigentlich weg.

Grundsätzlich kannst du ja alles bereits entsorgen. Ist halt nur nicht unbedingt sinnvoll. Stichwort Nachweisbarkeit.

Da es sich ja wohl nicht um hunderte Verträge handelt, spricht nix dagegen, das alles noch aufzuheben.

Du persönlich musst gar nichts aufbewahren. Zumindest alles bis auf Handwerkerrechnungen. Die musst du 2 Jahre aufbewahren.

Interessant wirds erst, wenn du viel Geld verdienst. Dann gilt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Eben für Steuer- und Bankgeschichten.

Insgesamt würde ich alles 2 Jahre aufbewahren, sofern die Verträge nicht noch laufen und die du da sowieso ncoh aufbewahrst.

Hallo,

ich mache das folgendermaßen:

Alte Arbeitsverträge und Lohnabrechungen - unbegrenzt, man weiß nie, wozu man diese noch braucht. Rentensysteme ändern sich nun einmal.

Wohnungsverträge, Rechnungen für Strom, Nebenkosten, Handyverträge, Kaufverträge - fälliges Jahr/Ablaufjahr + 3 Jahre, dann fliegen die weg. Wenn sie steuerlich relevant sind, + 10 Jahre.

Rechnungen von Autowerkstätten - gebe ich beim Verkauf dem Käufer mit, wenn er sie will. Ansonsten wie oben (nur privates Auto), bei steuerlicher Relevanz behalte ich die Originale (z.B. Kaufrechnungen).

Bei Widersprüchen gegen Steuerbescheide u.ä. hebe ich die Unterlagen unbegrenzt auf. Wer weiß, wie das BVerfG mal in 20 Jahren entscheidet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung