Wie verändert sich der Kindesunterhalt oder Selbstbehalt?
Hallo, ich bin nach einigen Jahren Scheidung wieder mit meinem Ex Mann zusammen. Aus der Ehe ist ein Kind. Nach der Scheidung hat er mit einer anderen Frau ein Kind. (Beide Kinder minderjährig)
Meine Frage lautet: Wie verändert sich jetzt der Kindesunterhalt des anderen Kindes oder der Selbstbehalt von meinem Freund, wenn wir wieder heiraten würden? Er arbeitet ich nicht.
2 Antworten
Er hat also insgesamt 2 Kinder. Der Selbstbehalt bleibt bei 1160 Euro für ihn, egal ob ihr heiratet oder nicht. Er ist beiden Kindern zum Unterhalt verpflichtet . Für das Kind welches bei ihm lebt, fließt natürlich kein Bargeld, weil es ja im gleichen Haushalt lebt. Aber es wird eben rechnerisch mit einbezogen weil beide Kinder vor dem Gesetz gleich sind.
Eure Ehe hätte insofern ggf. Einfluss, wenn er den Mindestunterhalt nicht erbringen kann, er aber mit einem leistungsfähigen Partner (also dir) zusammenlebt. Dann kann auch eine Haushaltsersparnis in Betracht kommen. Da würde sich sein Selbstbehalt sogar um die 12,5 % verringern. Kommt aber nur zu Tragen, wenn er den Mindestunterhalt nicht erbringen kann.
Du als neue Ehefrau stehst im Rang hinter den Kindern. Es würde also erstmal sein bereinigtes Netto errechnen, davon geht der Kindesunterhalt ab. Der Rest plus dein Einkommen "gehört" dann euch.
Hat er jetzt also aufgrund seines Einkommens für beide Kinder in Stufe 2 zu zahlen, ihr heiratet, er rutscht dann von Steuerklasse 1 z.B. in die 3 oder 4,dann kann es auch dazu kommen, dass sich sein bereinigtes Netto erhöht (auch die Steuererstattung wird ja einbezogen) und er somit ein höheres bereinigtes Netto hat als vormals als Single. Aber die Sprünge in der Düsseldorfer Tabelle sind ja auch nicht so gravierend...
Wären beide Mütter z.B. noch in Elternzeit, dann würden die Kinder dennoch Vorrang haben, da sie auf Rang 1 im Unterhaltsrecht sind.
Nach der Scheidung hat er mit einer anderen Frau ein Kind. (Beide Kinder minderjährig)
Was soll man dazu sagen.
Aber, der Unterhalt bemisst sich auch nach seinem Einkommen.
.
Lt. Düsseldorfer Tabelle (bitte selbst nachlesen)
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/selbstbehalt-kindesunterhalt/
Sein 2. Kind sollte ja auch leben, dazu hat er es ja in die Welt gesetzt.
Da sage ich ja auch nichts dagegen. Ich habe im Internet aber nichts weiter dazu gefunden. Deswegen ja auch meine Frage.
Das würde ich auch durch einen Anwalt oder vom Jugendamt berechnen lassen.
- 2 Frauen (Betreuungsunterhalt)
- 2 Kinder (Kindesunterhalt)
Je nach Einkommen, kann es finanziell (selbst gewollt) eng werden.
Danke für die Antwort. Die Tabelle ist mir bekannt und auch das der Selbstbehalt bei 1.160€ liegt. Ich möchte gerne wissen, ob sich am Selbstbehalt was ändert, wenn wir heiraten. Sein erstes Kind ist ja auch bei uns.