Wieso darf der Verfassungsschutz parteiisch sein?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Ja sollte unabhängig sein 52%
Nein ist gut so wie es ist 48%

11 Antworten

Nein ist gut so wie es ist

Auch Beamte in leitender Funktion dürfen Mitglieder in Parteien sein. Alles andere wäre in einer Demokratie mehr als fragwürdig.

Sowas wie einen unbeeinflussten Menschen gibt es nicht. Und besser, eine Parteizugehörigkeit ist bekannt, als wenn sie unbekannt wäre und sich doch auf die Arbeit auswirkt.

Nein ist gut so wie es ist

Einige Gedanken bzw. Fragen dazu:

  • ist bei einer Person, die NICHT in einer Partei ist gesichert, dass sie neutral ist? Ist sie automatisch apolitisch nur weil sie nicht in einer Partei ist?
  • Wie glaubhaft ist ein demokratischer Staat (Demokratien leben von Partizipation), wenn er in bestimmten politischen Ämtern eine Parteimitgliedschaft verbietet? Ist das nicht eine Einladung zur nicht-Beteiligung?
  • Weshalb sollte jemand im Verfassungsschutz weniger professionell private Ansichten und professionelle Praxis trennen können als überall sonst? Würde es stören, wenn dein KFZ-Mechaniker Parteimitglied ist?
  • Anschließend an den vorigen Punkt: wie kommst du darauf, dass der Verfassungsschutz nur weil jemand Parteimitglied ist NICHT unabhängig sei?
  • Auch Lehrkräfte sind oft Mitglieder in Parteien. Die berufliche Professionalität setzt aber voraus, dass die persönlichen Ansichten nicht zum Erfolgsfaktor für Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht. Das klappt seit Jahrzehnten wunderbar, wo ist der große Unterschied zum Verfassungsschutz?
  • Auch Richterinnen und Richter sind oft Mitglieder in Parteien und sprechen dennoch allgemein Recht.
  • Der Verfassungsschutz-Präsident ist kein Diktator. Die Gewaltenverschränkungen im Deutschen System erstrecken sich auch innerhalb von Institutionen. Der Präsident des Verfassungsschutzes kann ebenso wenig allein über alles bestimmen wie unser Kanzler oder Bundespräsident. Der Verfassungsschutz besteht aus vielen Menschen unterschiedlicher politischer Ansichten und Ausrichtungen.
Ja sollte unabhängig sein

Ich gebe Dir völlig recht. Eigentlich müsste im Verfassungschutz und bei der Justiz Leute ohne Parteibuch tätig sein. Denn nur so wären sie einigermassen unabhängig.

Doch es gibt eben überall Leute mit Parteibuch. Egal ob CDU, FDP, AfD...

In Deutschland dürfen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und auch Richterinnen und Richter Mitglieder in Parteien sein. Der Rechtsstaat vertraut darauf, dass sie auch in Robe politisch neutral an der Rechtsprechung mitwirken.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/afd-mitglieder-im-justizwesen-ein-weckruf-an-den-rechtsstaat-100.html

Fett - was natürlich Unsinn ist. Antwälte fühlen sich ihren Parteien verpflichtet. Egal ob AfD oder eine andere Partei.


guitarbassman  28.07.2023, 14:45

damit würdest du in einem System, welches von Partizipation und intrinsischem politischen Interesse anhängig ist, Menschen zu unpolitischen und uninteressierten Bürgerinnen und Bürgern erziehen, denn die Parteizugehörigkeit würde in diesem Falle ja etliche Jobs unmöglich machen.

Gleichzeitig ist das auch eine Wunschvorstellung, denn letztlich würde das ja bedeuten, dass nur Menschen, die Mitglieder in einer Partei sind, politisch sind. Woher kann man aber mit Sicherheit sagen, ob jemand, der nicht in einer Partei ist, wirklich unabhängig ist...? Treten beispielsweise überzeugte Neonazis in Parteien ein?

0
Bodesurry  28.07.2023, 15:01
@guitarbassman

Es geht um die Machtverteilung. In einer Demokratie sollte die Justiz unabhängig sein. Sie sollte über die Politik urteilen können, ohne durch Parteiinteressen gebunden zu sein.

0
sa652ma  28.07.2023, 15:25
@Bodesurry

Die Justiz ist unabhängig, Parteiinteressen sind gegenüber dem Gesetz nicht vorrangig, sondern werden hinten angestellt… des Weiteren wird in solchen Fällen eher auf andere Richter ausgewichen, wenn man relative Befangenheit ausschließen möchte. Es gibt also problemlos Möglichkeiten „Parteiinteressen“ zu umgehen, Richter sind ja nicht alle bei der gleichen Partei.

0
guitarbassman  28.07.2023, 15:26
@Bodesurry

genau das ist doch aber der Fall. Ein Richter, welcher Mitglied bei der CDU ist, muss der CDU ja keinerlei Rechenschaft ablegen bezüglich seiner beruflichen Entscheidungen. Die Parteimitgliedschaft ist im Gerichtssaal doch gar kein Thema, das Amt ist völlig unabhängig davon was diese Person im Privatleben macht. Sonst dürfte auch ein Richter, der Musikliebhaber ist niemals Fälle übernehmen in denen Menschen involviert sind, die Musik machen. Wer ein Fan von guter Küche ist darf nicht über Köche richten, etc... Das geht nicht auf. Es muss darauf vertraut werden, dass die Menschen in der Lage sind, ihre privaten Ansichten und Interessen soweit vom Beruf zu trennen, das keine klare Einflussnahme auf den Beruf erkennbar ist. Das war schon immer so und hat auch immer funktioniert, auch beispielsweise im Lehramt. Wie paradox wäre es, wenn eine Lehrkraft, die politisch völlig neutral und desinteressiert ist, Kindern und Jugendlichen Spaß und Interesse an politischen Themen beibringen soll?

Hier wird meiner Ansicht nach eine Parteimitgliedschaft zu etwas viel höherem aufgebauscht als es eigentlich ist.

0
Nein ist gut so wie es ist

Parteimitgliedschaften sind persönliche Entscheidungen. Da darf der Arbeitgeber nicht reinreden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eisenschlumpf  28.07.2023, 12:49

Bei Beamten ist das begrenzt. Aber die CDU ist jetzt nicht ein klassischer Beamtenlaufbahnstörer.

2
Nein ist gut so wie es ist

Wo ist das Problem?

Jeder Mensch hat doch seine persönliche politische Meinung und die Möglichkeit, bei Wahlen seiner favorisierten Partei seine Stimme zu geben.

Völlig unabhängig davon, was er beruflich macht.

Da ist nichts verwerflich dran, solange derjenige sich im gesetzlichen Rahmen bewegt und Arbeit und Privates voneinander trennt.
Anders sähe es natürlich aus, wenn ein Polizist, ein Richter oder eben jemand vom Verfassungsschutz Mitglied bzw. Anhänger einer illegalen Vereinigung bzw. Partei wäre.