Habe ich die Chance auf eine Abfindung?

Einfach so! Nein, denn darauf besteht keinerlei gesetzlicher Anspruch. Heißt: Ohne Anwalt und Kündigungsschutzklage wird da nichts kommen.

Aber lohnen würde es sich (auch ohne Rechtsschutz). Die "Regelabfindung" wird unter Juristen mit 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Das wären bei Dir also 7 Monatsgehälter. Davon kann man auch einen Anwalt bezahlen.

Du solltest unbedingt die Kündigungsschutzklage einreichen, damit die entweder Kündigungsfrist korrigiert wird oder Du sogar eine deutlich höhere Abfindung erhältst.

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Ist das jetzt schon "In Umlauf bringen von Falschgeld"

Ja, das ist es!

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__146.html

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Der Stick will gar nichts. Dein Windows ist nur zu doof, den Stick zu erkennen und will ihn deshalb formatieren. Lass Die Daten von einem Kumpel der Linux benutzt auf einen anderen Stick kopieren.

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  1. Internetkabel gibt es nicht, Koaxialkabel dagegen schon (klassische TV-Verkabelung).
  2. Ob die Verbindung zum Internet mt einem Zugang über die TV-Dose besser wird, hängt von vielen Faktoren ab wie z.B. Provider, Alter der Hausverkabelung, Qualität der Steckverbinder, Distanz zum nächsten Verteilpunkt, ...
  3. Somit gibt es auf diese Frage weder ein "Ja" noch ein "Nein" als Antwort sondern ein entschiedenes "Vielleicht"
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Bei meinem Laptop oder Handy sagt der Speedtest teilweise nur 30-60 MB/s ...

Ich nehme mal an, Du meinst 30-60Mbit/sec (MB sind nämlich MegaByte).

Das Ergebnis wundert mich nicht, da Du wohl über WLAN mit dem Router verbunden bist. Dafür ist das noch recht passabel.

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Du hast eine Meinung? Das finde ich toll, denn damit hast Du schon mehr als manch anderer Bürger "in diesem unserem Lande".

Kannst Du Deine Meinung auch Begründen? Wenn nicht, behalte sie für dich!

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Das kommt auf den Grund für die Forderung an. Beispiel:

Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht beseitigt. Die Konsequenz für einen Schuldner ist, dass diese Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden ...

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/restschuldbefreiung-von-der-restschuldbefreiung-nicht-umfasste-forderungen/

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Das Wesentliche sollte hier zu finden sein:

https://www.drohnen.de/18593/drohne-spanien-gesetze/

Für die private Drohnen-Nutzung in Spanien (auch im Urlaub / als Urlauber) gelten folgende vereinfachte Vorgaben, Regeln und Gesetze:

  • Es darf nur in Sichtweite geflogen werden
  • Es darf nicht über 120 Metern Höhe geflogen werden
  • Es darf nicht in Städten oder städtischen Gebieten geflogen werden
  • Es darf nicht über Menschen oder Menschenansammlungen geflogen werden (dazu zählen auch Strände, Konzerte, Parks, Demonstrationen etc.)
  • Es darf nicht bei Nacht geflogen werden
  • Man muß die Drohne / das Fluggerät beherrschen
  • Es darf nicht in der Nähe von Flugplätzen oder Flughäfen geflogen werden und nicht dort, wo andere Flugzeuge / Fluggeräte in niedriger Höhe fliegen könnten

... und es wird für alle Drohnen in Spanien ein Drohnen-Kennzeichen benötigt.

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§267 Strafgesetzbuch:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Die Beweggründe spielen keine Rolle, weil es schlicht verboten ist! Aber Richter haben einen "Ermessensspielraum" bei der Strafbemessung.

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Wenn Du arbeitest bist Du über Deinen Arbeitgeber versichert (für Arbeitsunfälle). Ansonsten hast Du Deine ganz normale Krankenversicherung.

... und wenn Du einen zusätzlichen Unfallschutz haben willst, macht Dir die Versicherung Deines Vertauens gerne ein Angebot.

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