Hey, ich besitze eine Eigentumswohnung mit einem Parkplatz, mit einem Sondernutzungsrecht. Der Parkplatz gehört also der Hausverwaltung, ich darf ihn aber alleine nutzen, da er meiner Eigentumswohnung zugeschrieben ist. Nun hat schon mehrmals jemand drauf geparkt, sodass ich dann irgendwann ein Auto abschleppen lassen habe. Die Dame hat nun bei mir geklingelt und gemeint, sie dürfe da genauso drauf parken, da sie ebenfalls Bewohnerin der Hausgemeinschaft ist und ich hätte sie zu Unrecht abgeschleppt. Sie würde mich jetzt anzeigen.
Nun meine Frage: Ich darf sie doch abschleppen, wenn Sie auf dem Parkplatz parkt, welcher mit zugeschrieben ist, auch wenn es nicht mein Eigentum ist, sondern ich Ihn nur zur alleinigen Nutzung zugeschrieben habe.
Auf dem Parkplatz selbst hängt auch ein Schild, dass unbefugtes Parken abgeschleppt wird. Und im Kaufvertrag der Wohnung ist der Stellplatz auch so beschrieben als Sondernutzungsrecht…