Der Bundestag wird von allen Wahlberechtigten Menschen gewählt. Der Bundestag wählt den Kanzler oder die Kanzlerin. Der Kanzler wählt dann seine Minister:innen. Diese werden dann vom Bundespräsidenten offiziell ernannt. Das ist die legitimationstheorie.
Anderer Seits kann der Bundestag Gesetze erlassen die nicht zustimmungspflichtig sind, d.h der Bundesrat muss nicht zustimmen. Ein Beispiel dafür wäre die Resolution von Völkermorden.
Der Bundesrat hingegen wird nicht direkt von den Menschen gewählt (indirekt kann man sagen) Bundesländer haben eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern. Alle dürfen nur einheitlich abstimmen aus dem selben Bundeslander. Mitglieder sind z.B die Mitglieder der Landesregierungen dort.
Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer. Der Bundesrat muss aber zustimmungspflichtigen Gesetzen zustimmen. Z.B wenn der Bund gerne die Steuern senken möchte die auch die Bundesländer treffen.
Bei EINEM NEIN gibt es den Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat hat aber einen hohen Schaden bekommen durch Kemmerich. Das war einer der grössten politischen Skandale der Nachkriegszeit.
Der Bundestag wählt die hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes. (2/3 Quorum)
Die andere hälfte wählt der Bundesrat.
Damit die legitimation des Bundestages steigt muss er divers sein.
Der Bundestag ist nicht divers.