Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung mit Lieferverzug?

Ich grüße Euch,

ich habe mir am 25. November 2023 auf einer Online-Plattform eine maßgeschneiderte Platte bestellt. Diese haben auf der Webseite gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB einen Liefertermin angegeben, zu dem die verpflichtet sind.
Auf der Webseite selbst ist ein konkreter Liefertermin von 10 Werktagen angegeben, vor Abschluss des Kaufvertrages ein unverbindlicher Liefertermin von ca. 10 Werktagen.

Bereits nach telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice und der danach erhaltenden E-Mail wurde festgehalten, dass der Händler in Verzug gerät. Gemäß Verbraucherzentrale wäre nach nicht-Einhaltung des unverbindlichen Liefertermin eine Nachfrist von 14 Tagen angemessen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Händler wurde mir mitgeteilt, dass das maßangefertigte Produkt erst am 21. Dezember bei dem Händler erscheinen und mir dann erst versendet wird.

Da also die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, der Händler im Verzug ist und selbst nach der angemessenen Nachfrist, welche ich dem Händler setze, das Produkt voraussichtlich nicht eintreffen wird, wollte ich nach der nicht-einhaltenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen.

Etwas war mir schon klar und darauf berief sich auch der Händler natürlich: das Widerrufsrecht erlischt bei Sonder- und Maßanfertigungen. Somit steht mir das Rücktreten vom Vertrag nicht zu - so der Händler.

Jetzt mal rein aus Interesse: was steht mir rein rechtlich zu und was nicht?

Jura, sonderanfertigung, Widerrufsrecht, Lieferverzug
Schadenersatz bei Lieferverzug?

Es wurden im Febr. 21 Fenster bestellt, die eigentlich ca. 3 Monate bis zur Lieferung benötigen sollten (laut Website, es wurde kein genauer Liefertermin kommuniziert). Mündlich wurde gesagt, dass die Fenster "um Ostern" kämen. Zwischenzeitlich musste sowieso noch der Rohbau unseres neuen Hauses erstellt werden, also kein Problem soweit. Deswegen auch erst unsere Nachfrage im Sommer, rund 5 Monaten nach Auftragsvergabe. Uns wurde dann mitgeteilt, dass die Produktion vergessen wurde (!!) und es dann nochmals 3 Monate dauern sollte, wenn wir uns entscheiden, die Fenster weiterhin haben wollen. Da wir schon andere Fenster im entsprechenden Stil verbaut hatten, waren wir mehr oder weniger gezwungen, zu warten, weil es keine vergleichbaren Fenster anderer Hersteller gab..... Zwischenzeitlich mussten wir dann schon in einen Teil des Hauses einziehen, ohne Fenster.... Es wurde dann von mir eine Frist gesetzt (3 Monate), die wiederum nicht eingehalten wurde! Kurz vor dem kommunizierten Lieferdatum wurde mitgeteilt, dass etwas in der Produktion "schief gelaufen sei" und der Termin wurde wieder kurzfristig verschoben! Der Ausbau des Hauses musste mehrfach verschoben werden und die betreffenden Zimmer können nun erst ein halbes Jahr später als geplant genutzt werden (u.a. die Küche!). Nach 9 Monaten wurden die Fenster endlich geliefert - die im Voraus fast vollständig bezahlt wurden (ca. 5.000 von 6.000 Euro).

Meine Frage: Der Hersteller bietet an, dass wir die Restsumme nicht bezahlen müssen. Ist das eurer Meinung nach gerechtfertigt? Wir haben rund ein halbes Jahr länger auf die Fenster warten müssen, haben mit Kindern keine richtige Küche nutzen können usw. Kann ich da nicht noch mehr Schadenersatz fordern? Hätte ich damit vor Gericht Chancen?

Recht, Lieferverzug, Lieferzeit

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